Heft 
(1892) 71
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Zur Schulgesetzgebung.

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Zweifel mit die Hauptschuld an der Verbreitung der Socialdemokratie. Und so ist es auch nichts als geistiger Hochmuth, wenn man ganz erfüllt von der eigenen Unfehlbarkeit dem Volke die Fähigkeit abspricht, in religiösen Dingen eigene Ge­danken und Gefühle zu hegen. Wo wäre Luther geblieben, wenn nicht das Volk seine Gedanken nachzudenken, seine Gefühle nachzuempsinden vermocht hätte, wenn nicht in jedem Einzelnen sich die Ansätze dazu in reichem Maße vorgefunden hätten? Oder wollen die Vertreter des Gesetzentwurfs sich mit legalem Gehorsam begnügen? Wollen sie über den Drang nach freier Bewegung aus dem Gebiete innerer Ueberzeugung ohne Weiteres hinwegsehen und bestimmen: Weil ich dein Bestes will, mußt du gehorchen, du magst einverstanden sein oder nicht?

Für den Katholiken ist dieser Standpunkt begreiflich; für den Evangelischen niemals. Bei dem Katholiken ist Einsicht und Wollen so getheilt, daß erstere der Autorität der Kirche zufällt, der das Wollen des Einzelnen sich zu fügen hat. Für den Evangelischen, auch für den strenggläubigen, gilt die Ueberzeugung, daß nur der Mensch fromm und frei genannt werden kann, in dem Einsicht, durch eigene Arbeit gewonnen, und sittliches Wollen in Harmonie sich befinden. Und dieser echt evangelische Grundsatz soll von nun ab ausgehoben sein? Ein Ketzer­gericht soll errichtet werden, das über Rechtgläubigkeit des Lehrers entscheiden soll? Haben die Kirche und die Obrigkeit überhaupt ein Recht dazu? Woher wollen sie es nehmen? Wie nun, wenn die Laienwelt aus Grund des allgemeinen Priester­thums ein Gericht über die kirchlichen und staatlichen Vertreter halten wollte?, Wenn der evangelische Lehrer den Spieß umdrehen und etwa den evangelischen Geistlichen fragen wollte: Glaubst du auch an die Höllenfahrt Christi und an den persönlichen Teufel? Er hat genau dasselbe Recht dazu; denn in der evangelischen Kirche hat nicht die Geistlichkeit zu entscheiden, was geglaubt werden soll, sondern die Gemeinde. Die evangelischen Geistlichen sind Diener des Worts und nichts weiter. Wo sie als Herrscher auftreten, haben sie mit dem Christenthum innerlich gebrochen, sie haben nichts mehr gemein mit ihm. Leider hat die Gemeinde bis jetzt verzichtet, den Inhalt des Glaubens zu bestimmen. Erst folgte sie Luther, da sie mit ihm sich eins wußte. Unter den Epigonen trat die Entkirchlichung ein; da war es schließlich den Leuten einerlei, was der Geistliche glaubte, wenn er nur keinen Anstoß erregte. Und dieser selbst hielt seine Ueberzeugung am besten in einem gewissen Halbdunkel. Da in der Gemeinde möglicherweise die verschiedensten religiösen Meinungen angetroffen wurden, mußte er allen gerecht werden. Nun singen die Seiltänzerstücke an und die Halbheit. Auch bei dem Strenggläubigen ist das Bekenntniß durchlöchert; Strenggläubige selbst haben aus eine zeitgemäße Revision desselben gedrungen.

Und Angesichts solcher Sachlage hat man den Muth, den katholischen Maß­stab auf den evangelischen Religionslehrer anzuwenden? Was glaubt man damit zu erzielen? Angenommen der Maßstab, das evangelische Bekenntniß, wäre wirklich ein durchaus feststehender, so dürste unter den Lehrern kaum einer für tauglich befunden werden und unter den Geistlichen auch nicht viele. Denn die, wie Luther, an den persönlichen Teufel glauben, sind Wohl zu zählen. Ein schreckliches Scheinwerk, eine entsetzliche Heuchelei wird Platz greifen, noch weit