Heft 
(1892) 71
Seite
41
Einzelbild herunterladen

Zur Schulgesetzgebung.

41

Aber ist es überhaupt gestattet, die Religion und das Bekenntnis so durch­löchert es auch sein mag, in den Dienst der Monarchie oder überhaupt einer weltlichen Einrichtung zu stellen? sie, die das innerste Heiligthum des Menschen ausmacht, in dem er Seelensrieden finden will, herabzusetzen zu einem Mittel, das eine äußere Macht braucht, um sich aufrecht zu erhalten? Wenn wir mit unserer evangelischen Kirche in Deutschland so weit gekommen sind, dann können wir unseren Bankerott erklären und den Weltekel zum herrschenden Bekenntniß erheben.

Wer wollte bestreiten, daß derselbe wie eine zersetzende Krankheit schon weit um sich gegriffen hat? Die Erfüllung der nationalen Sehnsucht hat nur eine Weile das Gefühl der Verödung, des inneren Elendes zu verdecken vermocht, das im tiefsten Grund hervorgerufen ward durch das Verschwinden des Glaubens an die Wahrheit der kirchlichen Dogmen, in dem unsere Väter wurzelten. Es offenbart sich in dieser Thatsache, daß der Deutsche in einer Welt ohne Gott auf die Dauer keine Befriedigung findet und daß er von innerer Verödung gequält Wird, Wenn dieses Gefühl des Unbefriedigtseins gerade von den Stellen aus ge­nährt wird, die die natürlichen Pflanz- und Pflegestätten einer echten Religiosität sein sollten.

Daß dazu ein unpädagogischer Unterricht viel beiträgt, ist allen Einsichtigen bekannt. Nur ein Beispiel für die entsetzliche methodische Unkenntniß und reli­giöse Verirrung, die weit verbreitet ist. Der Satz, daß der Schwerpunkt des Religionsunterrichts im Katechismus liege, wird von nicht wenigen in gutem Glauben nachgesprochen. Wer aber die Kindesnatur kennt, weiß, daß sie sich nicht an abstracten Dingen erwärmen kann. Ein Gerippe ohne Fleisch und Blut flößt keine Liebe ein, am wenigsten der Jugend. Das Bekenntniß in systematischer Form vorgelegt, bleibt ohne Leben, solange es nicht auf concreter Unterlage, der biblischen und der profanen Geschichte, ruht. Von dieser ist es gar nicht zu trennen, und deshalb ist die Auffassung eine mehr als naive, die dahin geht, den isolirten Katechismusnnterricht als das Wesentliche zu betrachten. Man sollte doch die Erfahrung immer vor Augen haben, daß da, wo die Religion als fest formulirtes Dogma überliefert wird, sie nur in einem sehr lockeren Zusammen­hang zur Gesinnung steht. Sie erzeugt dann höchstens Unterwerfung und äußere Werkheiligkeit, gibt aber keine wahre sittliche Haltung.

Und doch ist dies die Hauptsache. Der Glaube, gestützt auf Gesinnung, ist allen Aenderungen der Gesinnung unterworfen und bleibt darum immer etwas Individuelles. Aber trotzdem gehört der Glaube zu den allerstärksten gesellschaft­lichen Kräften selbst in einem Zeitalter, das irreligiös, und in einer Gesellschaft, die atheistisch zu sein scheint schon deshalb, weil er einen Gegenstand hat, vor dem alle übrigen gesellschaftlichen Unterschiede in nichts verschwinden. Die religiöse Gesinnung verbrüdert die Menschen, weil sie ihnen das Bewußtsein der Gleichheit vor dem Höchsten gibt. Daher auch der Widerstand der Bekenner derselben Religionsform gegen jeden ungleichmäßigen Druck einer weltlichen Macht. Und wo sie außerdem an den Begriff einer hierarchischen Aristokratie, an den Gedanken eines näheren Verhältnisses der Priester zur Gottheit gewöhnt sind, üben sie diesen Widerstand um so hartnäckiger aus, wenn eine außerhalb dieser Hierarchie liegende Macht sich in das einmischt, was auch nur entfernt das reli-