Zur Schulgesetzgebung.
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socialen Wurzeln, so werden diese absterben und keine neuen Triebe entfalten. Der Kirchenbaum gleicht einem dürren, abgestorbenen Geäste, das beim ersten Sturm zusammenprasseln wird. Eine Hauptschuld hieran trägt ohne Zweifel unser Vulgär-Liberalismus. Es rächt sich heute sehr bitter, daß der Liberalismus den religiösen Strömungen gegenüber so wenig positives Interesse zeigt; daß er erst dann sich aufzuraffen pflegt, wenn Angriffe von außen an die Gewissensfreiheit gemacht werden. Das hängt freilich mit seiner geschichtlichen Entwickelung zusammen. Die liberalen Ideen sind aus ihrem englischen Mutterland über Frankreich zu uns gekommen. Dort hatten sie ihren christlich religiösen Charakter gänzlich verloren, der in England in Form des Deismus ihnen noch anhaftete. In der Gesellschaft des Jndifferentismus oder Materialismus kam dann der politische Liberalismus nach Deutschland. Hier hat er zwar teilweise eine gesundere religiöse Lebensanschauung wieder gewonnen, aber im Ganzen bilden Religion und Kirche in der liberalen Theorie noch immer keinen nennenswertsten positiven Faktor. Die meisten Glieder der liberalen Partei Verhalten sich zu den religiösen Ideen und Institutionen vorwiegend gleichgültig — die liberalen Geistlichen wissen davon ein Lied zu singen — da ihnen jede Wertschätzung dieser für das Volksleben so wichtigen Einrichtungen abhanden gekommen ist. Ein nicht kleiner Bruchtheil verhält sich sogar entschieden feindselig und abweisend gegen alles, was nur irgendwie den Schein der religiösen Färbung an sich trägt. Dieser Herzfehler des deutschen Liberalismus begünstigt zwar eine lebhafte Action gegen die kirchlich - conservativen Parteien, lähmt aber das entschiedene Vorgehen in einer dem Volksleben wahrhaft dienlichen Weise.
Wie aber aus diesem Kampf der Parteien und der Weltanschauungen herauskommend Durch den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings nicht, da er einseitig Partei ergreift und damit einen Theil des Volkes vergewaltigt, der in dem geistigen Leben der Nation gewiß nicht die letzte Rolle spielt.
Bei diesem negativen Ergebniß aber wollen wir nun nicht stehen bleiben. Unser Gewissen treibt uns an, einen Ausweg zu suchen, positive Vorschläge vorzubringen, die zeigen können, wie wir dem Wirrwarr der Meinungen und dem Kampf der Parteien entgehen und einen höhern Standpunkt gewinnen können, von dem aus eine Aussöhnung nicht unmöglich erscheint.
Oder sollte es wirklich so sein, daß eine Zeit des Uebergangs, in der wir uns doch offenbar befinden, nicht geeignet sei, gesetzliche Bestimmungen zu treffen über Dinge, die, im Schwanken begriffen, sich der Festsetzung entziehen, oder aber einseitig ausgefaßt, Streitpunkte in die Gesellschaft tragen, die einen neuen Riß der herrschenden Zerfahrenheit hinzufügen und die vorhandenen Gegensätze in unheilvoller Weise verschärfen?
Das meinen wir nicht. Aber allerdings kann es sich bei einer gesetzlichen Regelung des Bildungswesens nicht um eine bloße Codificirung des Bestehenden und Gültigen handeln. Denn dieses läßt so viele Deutungen zu, als Meinungen vorhanden sind. Daher wird dem vorgelegten Entwurf rundweg bestritten, daß er das Vorhandene nur einfach festlege. Abgesehen davon, daß eine objective Zusammenfassung schwer gelingen dürfte, können wir uns bei einem so niedrig gegriffenen Standpunkt gar nicht beruhigen. Wenn wir nicht die Sache prin-