Heft 
(1892) 71
Seite
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Ein Thronerbe als Diplomat.

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Was Lützovsis Sendung anbelangt, so habe ich nur insofern nichts dagegen, als Du findest, daß er der einzige ist, der Dich ablösen kann. Dieses muß ich Deiner Beurtheilung überlassen und Dich dafür responsabel machen, daß aus seiner Mission uns Vortheil und kein Schaden erwächst, da er hinreichend am französischen Hofe als antifranzösisch und gänzlich preußisch gesinnt bekannt sein wird. In allen Fällen kannst Du meines Bedünkens vor Erledigung der Angelegenheit nicht wieder kommen, da Bosset gar nicht der Mann ist, der allein dableiben kann."

Am 25. April traf Lützow in Paris ein, und der Erbprinz setzte nunmehr seine Abreise auf den 1. Mai an. Vor derselben hinterließ er dem Gesandten eine geheime Instruction in neun Artikeln, von welcher wir einige Punkte als besonders charakteristisch hier anführen. Nachdem Herrn von Lützow zur Pflicht gemacht war, die mecklenburgischen Ansprüche auch ferner nachdrücklich zu ver­folgen, hieß es wörtlich:

Wenn die Umstände besondere Ausgaben veranlassen sollten, so wird der Ge­sandte darüber einen Bericht erstatten und denselben mit denjenigen Argumenten be­gründen, welche die Verhältnisse ihm darbieten. Immerhin wird seiner Vorsicht so viel Vertrauen geschenkt, daß es seinem Ermessen verstellt wird, gewisse Beträge und selbst bis zur Höhe von 100 000 Frcs. zu verausgaben, wenn die Umstände ihm nicht ge­statten, die vorherige Zustimmung des allerdurchlauchtigsten Herzogs einzuholen, damit er nicht in die Lage kommt, eine günstige Gelegenheit sich entschlüpfen zu lassen oder- behindert ist, alles, was unserer Sache nützen kann, zu beschleunigen und zu sichern."

Es ist dies das einzige Mal, daß sich in den Acten eine Andeutung von eventueller Verwendung geheimer Geldbeträge vorsindet. In den Berichten des Erbprinzen ist niemals davon die Rede, und auch sonst läßt nichts darauf schließen, daß der Einfluß maßgebender Persönlichkeiten in Paris auf diesem Wege zu gewinnen versucht wurde. Daß das Napoleonische Beamtenthum von Korruption nicht frei war, ist hinlänglich bekannt und durch viele Thatsachen erwiesen. Ebenso gewiß ist aber auch, daß der fürstliche Unterhändler von diesem Hülfs- mittel in dem vorliegenden Fall und für seine Person keinen Gebrauch gemacht hat. Uebrigens hat auch Herr von Lützow, wie seine bis zum März 1813 -reichenden Berichte darthun, zur Verwendung der ihm ertheilten Ermächtigung eine Gelegenheit weder gehabt noch gesucht.

In dieser Instruction wurde Lützow ferner autorisirt, zur Erreichung des vorgesteckten Zieles eventuell in die Erhöhung des Contingents auf dreitausend Mann zu willigen. Außerdem wurde derselbe aber auf das Bestimmteste an­gewiesen,Alles zu vermeiden und officiell zurückzuweisen, was der Selbständig­keit und dem derzeitigen Besitzstände des herzoglich Strelitzischen Hauses irgend­wie nachtheilig sein würde. Auch hat er jedweden Vorschlag zu unterlassen, der

den Interessen des preußischen Hofes in irgend einer Art zuwiderlausen könnte."

Ich habe Sorge getragen," schrieb der Prinz in seinem letzten Bericht am

30. April,Herrn von Lützow allenthalben hier einzusühren und kann mit Wahrheit

versichern, daß er sehr Wohl ausgenommen worden ist. Der Fürst von Benevent war besonders gütig gegen ihn. Dem gnädigen Befehle meines theuersten Vaters zufolge habe ich den Herrn von Lützow nach Beschaffenheit der jetzigen Lage der Dinge in- struirt. Auch habe ich demselben befohlenermaßen einen Credit von 60 000 Livres eröffnet.

Ich habe meine Abschiedsvisiten gemacht und werde heute Abend noch beim Fürsten von Benevent Abschied nehmen. Morgen Abend um 11 Uhr verlasse ich