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Deutsche Rundschau.
eine enge Allianz mit dem Imperator plante und unter Kalckreuth's Einfluß nahe daran war, sie abzuschließen? bei den Rheinbnndskönigen, die sich an dem Schimmer ihrer Pseudo-Souveränität vergnügten, oder bei England, das Jahre hindurch vom Continent abgeschnitten war? — Der Beitritt zum Rheinbund war das Ergebniß einer Zwangslage, und da er unabweislich war, galt es, mit dem Protector wenigstens in ein erträgliches Verhältniß zu gelangen derart, daß man gegen willkürliche Uebergrisfe der commandirenden Marschälle und der Administrativbeamten einigermaßen gesichert war oder doch die Möglichkeit eines Recurses in Paris offen hatte. So saßte Friedrich Franz die Lage auf, und in diesem Sinne hatte auch die Mission des Erbprinzen ein befriedigendes Resultat ergeben. Der Herzog äußerte seine Zufriedenheit wiederholt gegen seinen Sohn, Wie auch gegen andere: „Mein Aeltester hat seine Sache sehr gut gemacht," sagte er in der ihm eigenen Ausdrucksweise. Auch war er jetzt mit ihm besonders herzlich, und das Verhältniß zwischen Vater und Sohn, das früher oft unter Reibungen gelitten hatte, blieb während der nächsten Jahre ungetrübt.
Inzwischen hatte der Austausch der Ratificationen in Paris am 11. Mai stattgefunden; die mecklenburgische war vom 31. März, die französische aus Bayonne vom 24. April datirt. Es schloß sich daran nun noch der Austausch der üblichen Geschenke. Französischerseits erhielt Herr von Voffet eine kostbare Dose, die mecklenburgische Canzlei eine Gratification von 10500 Francs. Die mecklenburgische Gegenleistung bestand in folgenden Geschenken: an Herrn von Champagny eine Dose mit dem Porträt des Herzogs in Brillanten im Werth von 22 275 Francs, an den Chef der Canzlei des Ministeriums des Auswärtigen, Herrn de la Besnadisre eine Dose zu 8000 Francs, ferner an die Ministerialcanzlei 2500 Francs. Außerdem erhielt Herr von Bosset auch vom Herzog noch eine Dose im Werth von hundert Louisd'or.
lieber die Kosten, welche die Mission des Erbprinzen veranlaßte, enthalten die Acten nur einige allgemeine Angaben. Leider fehlen genaue Berechnungen, Welche über die damaligen Preisverhältniffe von statistischem Interesse gewesen wären. Die Gefammtkoften der Reise und des Pariser Aufenthalts für den Erbprinzen und seine Begleiter betrugen in runder Summe 51 000 Francs, die des Herrn von Bosset laut eingereichter Liquidation 25353 Francs. Minister von Brandenstein erhielt außerdem eine Zulage für die Dauer der Mission von zweihundert Louisd'or. Die Gesammtkosten der Mission betrugen demnach rund 80500 Francs und mit Einschluß der Geschenke 115 500 Francs. Der Oberhosmeister von Lützow bezog als Gesandter in Paris neben seinem Gehalt noch eine Repräsentationszulage von zweihundert Louisd'or monatlich.
Die wenigen Monate, welche Friedrich Ludwig zwischen seiner Rückkehr und dem Antritt der nächsten Reise in der Heimath verbrachte, vergingen ihm in neuer angestrengter Arbeit. Dies Mal betraf sie die inneren Verhältnisse. Es galt, diese der veränderten staatsrechtlichen Grundlage anzupassen. Bot auch die den Rheinbundssürsten zuerkannte Souveränität dem Protector gegenüber nicht einen Schimmer von Selbständigkeit, war auch das Bundesverhältniß der Mitglieder zu einander unklar und ungeregelt, so hatten doch mit dem Wegfall des Reichsoberhaupts die Machtbefugnisse der Territorialfürsten ihren Unterthanen