Heft 
(1892) 71
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Ein Thronerbe als Diplomat.

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Der Erbprinz fand, daß einer Einziehung der Klöster zu gewichtige Rechts­gründe entgegenstanden, aber er vertrat die Ansicht, daß bei der ungeheuren Finanzschuld, die auf dem Lande lastete, auch die Klöster zu einer einmaligen Beihülfe heranzuziehen feien. Auf dieser Basis kam denn auch später auf dem Convocativnstag ein Abkommen zu stände, nach welchem die Stände 80009 H Thaler aus den Kloftereinkünften an die Schuldentilgungscasse ablieferten, wäh­

rend der Herzog auf etwaige aus dem Reichsreceß abzuleitende Ansprüche ver­zichtete. Auch über die andern Progressionen wurde eine befriedigende Einigung erzielt. Der Erbprinz war aber Leim Schluß der Verhandlungen schon wieder außer Landes. Ein Ereigniß ungewöhnlicher Art hatte eine neue Mission, die vierte im Verlauf von zwei Jahren veranlaßt.

Die Nachricht von der auf Ende September verabredeten Zusammenkunft der Kaiser Napoleon und Alexander war schon längere Zeit an den deutschen Hösen verbreitet. Zugleich hatten die französischen Gesandten und Agenten deutlich zu verstehen gegeben, daß es dem Protector erwünscht fein würde, die Fürsten des Rheinbunds um sich versammelt zu sehen. Herzog Friedrich Franz war entschlossen, dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten. Er hegte aus den Zeiten der Verbannung noch zu viel Bitterkeit und Groll gegen den übermüthigen Unterdrücker und traute sich nicht genug Selbstbeherrschung zu, um diese Em­pfindungen bei einer persönlichen Begegnung so weit zu verbergen, als es die Rücksicht auf seine Unterthanen gebot. Die Verträge zu halten, war er bereit, nicht aber zu einem äußern Act der Unterwürfigkeit. Ein willkommener Vor- « wand, dem Kongreß fern zu bleiben, bot sich in den Verhandlungen mit dem

Landtag. Der Erbprinz sollte seinen Vater in Erfurt vertreten. Er besaß nicht nur eine geschmeidigere Natur, sondern war durch seinen Pariser Aufenthalt mit Napoleon und seinem Hofstaat persönlich bekannt. Außerdem aber bot die Zu­sammenkunft der beiden Kaiser vielleicht doch Gelegenheit, den Zar Alexander zur Unterstützung der mecklenburgischen Wünsche zu veranlassen, und hierzu war auch wieder Niemand geeigneter als Friedrich Ludwig, der mit seinem kaiserlichen Schwager auf vertrautem Fuße stand. Für den Fall, daß es in dieser Hinsicht zu schriftlichen Abmachungen kommen könne, war er mit einer weitgehenden Vollmacht versehen. Diesem Document ist in den Acten der Vermerk hinzu­gefügt, daß von demselben kein Gebrauch gemacht wurde. In der That hatte die Mission des Erbprinzen nach dieser Seite hin keinen Erfolg. Zwgr ließ er es, wie wir sehen werden, an Versuchen nicht fehlen, die Aufmerksamkeit der beiden Kaiser und ihrer Minister auf die mecklenburgischen Angelegenheiten zu lenken; allein schon nach den ersten Schritten erkannte er, daß trotz der freund­lichen Ausnahme Ort und Zeit für politische Geschäfte untergeordneter Art nicht geeignet waren. So sehr er beflissen war, der Sache seines Hauses und seines ^ Landes zu dienen, so besaß Friedrich Ludwig doch zu viel Selbstachtung und

t Würde, um in den Ton niederer Schmeichelei und Augendienerei zu verfallen,

in welchem sich in Erfurt leider so viele seiner Standesgenossen überboten. War er gleich im Hinblick aus die Nothlage seines Landes verpflichtet, das Wohl­wollen der beiden mächtigsten Herrscher sich zu erhalten, so bewahrte er doch bei dieser Begegnung das freimüthige, offene Wesen und die bescheidene, aber