Heft 
(1892) 71
Seite
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Deutsche Rundschau.

Lösung fand, ins Auge fassen. Da werden wir auf die Bedingungen geführt, unter denen Wallenstein das zweite Generalat übernommen hatte.

Man weiß, daß die Machtfülle, welche Ferdinand II., durch Gustav Adolfs Siege aufs Höchste geängstigt, in die Hände des Mannes legte, von dem allein er sich Rettung versprach, ebenso unerhört war als die Belohnung, die er Wallenstein zusicherte. Aber die näheren Bestimmungen , die in der einen oder anderen Hinsicht getroffen wurden, sind uns urkundlich nicht überliefert. Was man lange für eine vertragsmäßige Formulirung gehalten, hat die Kritik ver­werfen müssen. Nun ist vor Kurzem Gindely mit Hülfe spanischer Depeschen der wichtigen Frage nachWaldstein's Vertrag mit dem Kaiser bei der Ueber- nahme des zweiten Generalats" in einer Abhandlung der königlich böhmischen Gesellschaft (1889) näher getreten. Die Arbeit verdient größere Beachtung, als sie bisher gefunden zu haben scheint H. Zwar war auch Gindely nicht im Stande, den Vertrag, nach dem er forschte, aufzufinden; er macht es sogar wahrscheinlich, daß ein förmlicher Vertrag gar nicht abgeschlossen worden ist: aber was die best unterrichteten fremden Diplomaten, denen kaum ein Geheimniß des Wiener Cabinets verborgen blieb, über das Abkommen Ferdinands mit seinem Generalissimus nach und nach in Erfahrung brachten, ist im Ganzen nicht unglaubhaft. Für die Richtigkeit der einen oder anderen Angabe können wir auch aus Jrmer's Werk Beweise entnehmen; so dafür, daß Wallenstein das ausschließliche und unbedingte Obercommando nicht allein über alle kaiserlichen Truppen, sondern auch über die der Verbündeten aus dem Boden des Reiches in Anspruch nehmen konnte, und zwar in so uneingeschränkter Weise, daß er, um das Heer zu erhalten, Kriegssteuern Gindely meint die Steuern überhaupt auch in den kaiserlichen Erblanden ausschreiben und erheben konnte. Es erscheint nicht als Uebertreibung, wenn der spanische Gesandte Onate einmal schreibt: Der Kaiser befindet sich in vollständiger Abhängigkeit von dem Herzog; er hat ihm seine Provinzen, seine Waffen, seine Autorität und sein Einkommen ab­getreten; er hat sich keinerlei Machtbefugniß Vorbehalten."

Auch die Versprechungen, die Ferdinand in den Tagen, wo die Minister ihm schon zur Flucht nach Graz oder gar nach Italien gerathen haben sollen, seinem Retter machte, gingen nach Gindely noch weiter, als man bisher annahm. Er suchte es wahrscheinlich zu machen, daß dem General neben anderen längst be­kannten Zusagen, namentlich neben einem Ersatz für Mecklenburg als außerordent­liche Belohnung das Kurfürstenthum Sachsen oder Brandenburg verheißen wurde. Oüate zwar berichtet nichts Genaueres über diezweifellos großartigen" Ver­sprechungen, die Wallenstein gemacht worden, sondern bemerkt nur, daß ihm die Güter aller Rebellen im Reiche und in den Erblanden überlassen seien. Aber schon der römische Nuntius hat im April 1632 erfahren, daß Wallenstein Aussicht aus den Besitz des Kurfürstenthums Brandenburg oder Sachsen eröffnet worden sei, und die spanischen Gesandten berichteten zu Anfang des Jahres 1633 über­einstimmend aus der Umgebung Wallenstein's, wie aus Wien, daß der Herzog

i) Es möge hier die Bemerkung gestattet sein, daß der vorliegende Aufsatz im October v. I. geschrieben und zu Anfang November der Redaction übergeben worden ist.