Politische Rundschau.
Berlin, Mitte Mai.
Die anarchistischen Verbrechen der letzten Monate haben die allgemeine Aufmerksamkeit aus die ernsten Gefahren hingelenkt, welche dem Staate und der Gesellschaft von Seiten der den völligen Umsturz der bestehenden Ordnung anstrebenden Elemente drohen. Die Erkenntniß dieser Gefahren hat dann unmittelbar dahin geführt, daß die Regierungen einzelner Staaten mit den in ihrem Gebiete befindlichen ausländischen Anarchisten kurzen Proceß machten, indem sie dieselben auswiesen. Auf diese Weise wird in Zukunft verhütet, daß verschiedene Großstädte der Reihe nach gewissermaßen das internationale Hauptquartier der Anarchisten bilden, in dem ein vollständiger Feldzngsplan entworfen werden könnte. Daß die Schweiz nunmehr anarchistische Verbrecher ausliefern wird, darf ebenfalls vom Gesichtspunkte der Solidarität aller civili- sirten Länder bei der Bekämpfung der Anarchisten mit Genugthuung begrüßt werden. In diesem Zusammenhänge empfiehlt es sich, zu betonen, daß, gerade wie die Staaten internationale Vereinbarungen treffen, um in gemeinschaftlicher Abwehr eine Epidemie zu verhüten, auch ein zielbewußtes Vorgehen aller Regierungen gegen die Anarchisten durchaus geboten erscheint. Nichts wäre verfehlter, als mit der von bleicher Furcht angekränkelten Sentimentalität französischer Geschworenen gemeine Verbrechen unter dem Deckmantel „anarchistische Attentate" milder zu beurtheilen; vielmehr kommt es vor Allem darauf an, daß Staat und Gesellschaft selbst in vollem Maße ihre Schuldigkeit thun, um die ihnen drohende Gefahr noch zur rechten Zeit zu beseitigen. Nicht minder wesentlich erscheint, daß die Aufmerksamkeit der zum Schutze der öffentlichen Ordnung berufenen Organe nicht erlahme, sobald ein scheinbarer Stillstand in der anarchistischen Bewegung eingetreten ist. Gerade die jüngsten Vorgänge in Frankreich, Spanien und Belgien haben gezeigt, daß unablässige Wachsamkeit vor Allem Noth thut. Bezeichnend ist, daß gerade in katholischen Ländern der Anarchismus Wurzel gefaßt hat, während vom Vatikan aus immer wieder versichert worden ist, daß dessen Doctrinen das Allheilmittel für die socialen Schäden darstellten. Die römische Curie darf sich auch nicht darauf berufen, daß Frankreich und Belgien dafür büßen müßten, daß sie eine feindliche Stellung gegen den Katholicismus einnähmen. Regiert doch in Belgien ein ultramontanes Cabinet, während der Papst selbst soeben der französischen Republik seine Anerkennung gezollt hat.
Das Schreiben, das Papst Leo XIII. an die französischen Cardinäle gerichtet, hat neben seiner Bedeutung für die internationale Politik, insbesondere für die inneren Verhältnisse Frankreichs Wichtigkeit. Allerdings darf jetzt bereits als gewiß gelten, daß die französischen Clericalen und die mit ihnen Verbündeten Monarchisten, weit entfernt, in Uebereinstimmung mit den Vorschriften des Papstes den Anschluß an die Republik zu verwirklichen, vielmehr nach wie vor in ihrer frondirenden Stellung verharren werden. Die verschiedenen Kundgebungen französischer Bischöfe, die soeben erst aus Anlaß der