Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
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Skizzen.

Die Macht des Kaiſertums beruhte bald nur noch in der Idee; verlor aber doch gerade deshalb nicht jede Bedeutung.

Fürſten, die reicher und mächtiger waren als der Kaiſer, ließen ſich von ihm mit ihren Ländern belehnen, hielten in ſeinem Namen Gericht. 7

Sahen die anderen Völker der Erde in dem Kaiſer ſchon lange nicht mehr das Oberhaupt der Welt, den Vogt der Kirche und der Chriſtenheit, in deutſchen Landen leitete ſich in der Theorie noch jedes Recht, jede Machtbefugnis aus ſeiner ihm von Gott gegebenen Gewalt; bedurfte jedes Privileg, jeder Beſitz ſeine Beſtätigung. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß der Zwieſpalt zwiſchen der großen moraliſchen und der geringen tatſächlichen Macht die Kaiſer zu einer Verſchleuderung von Rechten verleitete, die nur idealen, nicht praktiſchen Wert für das Kaiſertum beſaßen.

Wie moderne Staaten ihre künftigen Bürger durch immer neue Anleihen belaſten, ſo erſchwerten die Kaiſer ihren ihnen unbekannten und gleichgültigen Nachfolgern das Amt durch verſchwenderiſche Verleihung von Privilegien und Frei­heiten.

Das Reich wurde ein Konglomerat von beinahe ſelbſtän­digen Herrſchaften faſt jeder Größe.

Jeder Duodezſtaat hatte ſein eigenes Gericht, oft ſeine eigene Münze.

Erzbiſchöfe und Biſchöfe, Kurfürſten und Herzöge, Pfalz­grafen und Markgrafen, freie Grafen und Herren, Ordens­ritter, Abte und Abtiſſinnen, Reichsſtädte und ſelbſt hier und dort freie Bauerngemeinden, geboten in ihren Gebieten faſt unumſchränkt, ſchloſſen mit und gegen einander Bündnis, Münz⸗ und Zollvertrag, bekriegten ſich und ſprachen den Frie­densgeboten des Kaiſers Hohn. Auch der Kaiſer ſelbſt war vor den Angriffen ſeinergehorſamen Diener nicht ſicher, und faſt alle Kaiſer des XV. Jahrhunderts hatten ſich gegen Verſuche zu wehren, fie abzuſetzen.