Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
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Nicht halb ſo kläglich wäre das Bild, hätten wenigſtens ſtets Fürſten den Fürſten, Städte den Städten geholfen; doch nicht dazu einmal reichte das Zuſammengehörigkeitsgefühl.

Banden nicht beſchworene Verträge, fürchtete man nicht die Konventionalſtrafen eines größeren Bundes, dem man ſich angeſchloſſen hatte, ſo ſah man mit kaum verhehlter Schaden­freude das Land des Nachbarn brennen, wenn nur St. Florian die eigenen Scheuern bewahrte.

Mancher Fürſt, der in Bedrängnis war, ſchämte ſich nicht, den Fremden über des Reiches Grenze zu rufen.

Des Reiches Grenze wer konnte ſie beſtimmen, wer hielt an ihr Wacht?

Schon lange nicht mehr zog der römiſche König als Ge­bieter an der Spitze eines ſtolzen Heeres nach Italien, wie ein Reiſender ritt er zur Krönung nach Rom, feilſchte dort über den Preis eines Privilegs oder einer Beſtätigung mit den Käufern.

Herriſch forderte der Böhme vom Reiche jedes Recht, das der Krone Böhmens von einem Kaiſer je gewährt war; trotzig verweigerte er dem Reiche die Erfüllung jeder ihm unbequemen Pflicht.

Im Oſten drohte der Türke und der Ungar; im Weſten riſſen die Franzoſen und die Burgunder, im Norden die Dänen und die Polen deutſche Lande an ſich, im Süden galt das weiße eidgenöſſiſche Kreuz mehr als des Reiches Adler.

Wahrlich, ſelbſt bei gutem Willen hätte ein römiſcher König nicht leicht ſeinen Krönungseid zu halten vermocht: Des Reiches Rechte zu erhalten, die auf ungerechte Weiſe zer­ſtreuten Güter desſelben wieder zu erwerben und ſolche dem Reiche zum Beſten zu handhaben.

Immerhin hätte bei den ungeheuren ökonomiſchen Hilfs­quellen des Landes jeder tüchtige Kaiſer den wohlerworbenen und nie aufgegebenen Rechten des Reiches wieder Geltung verſchaffen, die frechen Übergriffe der Nachbarn abwehren

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