Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
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4 Skizzen.

können, wenn auch die Reichsſtände den bei der Krönung geſchworenen Eid gehalten hätten:dem Kaiſer hold und gehorſam zu ſein, ſeinen Schaden zu warnen, ihn für ihren rechten Herren zu halten und ihm beſtändig zu ſein.)) Wie wenig aber gedachten die Reichsſtände:) ihres Eides, wenn der Kaiſer auf den Reichstagen Hilfe gegen den auswärtigen Feind forderte oder für den Beſtand des Reiches dringend nötige Beſtimmungen über Landfrieden, ſicheres Geleit und einheit­liche Münze vorſchlug.

Kleine und kleinlichſte Intereſſen herrſchten auf den Reichstagen; jeden Fortſchritt machten die fürſtlichen Räte und vor allem die Ratsbotſchaften der Städte mit der Behauptung unmöglich, zur Billigung des Vorſchlages von ihren Auftrag­gebern keine Vollmacht erhalten zu haben.

Dieſes ſteteHinterſichbringen hatte ſich zu einer Kunſt ausgebildet, mit der ſolange Beſchlüſſe unmöglich ge­macht wurden, bis ſie zwecklos oder unnötig geworden waren.

Die Reichstage waren keineswegs eine Vertretung des deutſchen Volkes; nur zwei Stände, der Adel geiſtliche und weltliche Kurfürſten, Fürſten, Grafen und Herren, ſowie die freien Reichsſtädte hatten Stimmrecht.

Nicht einmal zu allen auf den Reichstagen verhandelten Fragen wurden die Vertreter der Städte in der Mitte des XV. Jahrhunderts hinzugezogen. Sie beklagten ſich bitter,)

1) Wien, St. A. R. R., Bd. 0, Seite 145, Der Eid der Kurfürſten bei der Königskrönung. Der Eid der Reichsſtädte lautete: Wir hulden und ſchwören dem römiſchen König, zukünftigen Kaiſer, unſerm gnä­digſten Herren, als einem römiſchen König treu und gehorſam zu ſein, was wir ihm von des Reiches wegen tun ſollen, getreulich und unge­varlich zu tun, alſo bitten wir uns Gott zu helfen und allen Heiligen. Nördlinger, St. A. Städtebundakten, 1443.;

2) Über die Emanzipation der Territorien vgl. Schröder, Lehrbuch der deutſchen Rechtsgeſchichte, S. 578 ff., S. 776 ff, mit Literatur.

) Keuſſen,Die politiſche Stellung der Reichsſtädte unter König Friedrich III., S. 35.