Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
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Skizzen.

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daß ihnen vom König zuſammen mit dem anderem Kollegium Laſten auferlegt wurden, die fie nicht bewilligt hätten.

Wollte die Hanſa, die Eidgenoſſenſchaft oder ein großer Raitterbund auf dem Reichstage etwas durchſetzen, ſo durften ſie Geſandtſchaften dorthin abordnen, die aber keineswegs auf dem Reichstage ſtimmberechtigt waren.

Man ermißt, wie ſehr dieſes Zerrbild einer gerechten Volksvertretung allerorten dem Reichsgedanken ſchaden mußte. Selbſt Fremde hatten nur Hohn und Spott für dieſe faſt zweckloſe Verſammlung.

Aber die Einheit des deutſchen Volkes fand außer in der Perſon des Kaiſers doch nur in den Reichstagen Ausdruck. Alle wichtigen, gemeinſamen Angelegenheiten der Nation wur­den auf ihm verhandelt.)

Vor allem die Kurfürſten und die Fürſten, deren Willen, wenn ſie einig waren, auf den Reichstagen meiſt den Ausſchlag gaben, hatten an dem Fortbeſtande dieſer Einrichtung Inter­eſſe.

| Auf den Reichstagen ſchufen fie die Geſetze über Geleit, Wildbann, Zoll und Münze, durch die ſie oftmals freie Ritter landſäſſig, freie Bauern hörig machten. Hier konnten fie ein gemeinſames Vorgehen gegen diekaiſerliche Majeſtät ver­abreden oder den Kaiſer ohne jedes perſönliche Opfer durch Abwehr ſolcher Beſtrebungen verpflichten.

Aber wie die Reichsſtände dem Kaiſer, ſo ſtanden in vielen Gegenden die Landſtände ihrem Fürſten gegenüber.

Schon König Friedrich ſchrieb in ſein Tagebuch:Ein jeder Fürſt, der da regieren will, gewaltiglich und zu feinem.

2) Waitz,Deutſche Verfaſſungsgeſchichte Band VI. S. 456 f. und Wendt,Der deutſche Reichstag unter König Sigmund, Unterſ. 3. deutſch. Staats- u. Rechtsgeſch., Bd. 30, S. 59 f.