Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
321
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Kirche und Reich. 321

nahme ſchon vorher bedungen; der Streit ſeines Schwagers, des buckligen Ludwig, war in Nürnberg zu gutem Ende ge­bracht worden.

Eine gegen das Landgericht vom Bamberger Stifts­kapitel erwirkte Ladung, ſowie das Verbot, das Kapitel weiter­hin mit Prozeſſen zu beſchweren, erklärte König Friedrich auf die Apellation Albrechts hin für nichtig, und verſprach die Klage von einem Fürſtengerichte unter ſeinem Vorſitze entſcheiden zu laſſen.)

Hatte er den Städten vorheralle Förderung zugeſagt und ſie vor den Beläſtigungen des Nürnberger Landgerichtes zu ſchützen verſprochen, ſo wies er jetzt die Städteboten ab, die ihn an ſein Verſprechen mahnten, nach ihren Vorſchlägen gegen das Nürnberger Landgericht einzuſchreiten.)

Vor der Abreiſe Albrechts von Nürnberg, am 4. Oktober, belehnte der König ihn und ſeinen Bruder Johann zugleich auch für den abweſenden jüngſten Bruder mit den geſamten von ihrem Vater hinterlaſſenen Ländern in gleicher Weiſe, wie er fie ihrem Bruder, dem Kurfürſten in Aachen geliehen hatte.)

Nicht nur Albrecht, ſondern auch Herzog Ludwig von Ingolſtadt ernannte der König zuRäten, lieh Ludwig die gewonnenen Lande und erkannte ſomit, ſicher ſehr gegen ſein eigenes Gefühl, die Gefangenſetzung des greiſen Vaters ſeines Rates an. Gern gelobten die beiden jungen Fürſten dagegen dem Bruder des Königs mit je 100 Reitern im Schweizerkriege zu helfen.)

) Harpprecht, Staatsarch. d. kaiſerl. u. heil. röm. Reichs­tammergerichtes, Tom. I, S. 133 ff. ed. Ulm, 1754. Los horn, Geſch. d. Bistums Bamberg, IV, S. 256.

) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1448, Nr. 211.

) Wiener St. Arch. R. R. Bd. O. S. 200201. Vgl. Chmel, Reg. 1776 u. 1778. Der König beſtätigte am 5. Oktober dem Markgrafen Albrecht und Johann alle Rechte ihrer Vorfahren über den Keßler Schutz. |. Chmel, Reg. 17331755, Deutſche Chr. II, 371. Albrecht ieß ſich Schadenerſatz für mögliche Verluste zuſichern.

Markgraf Albrecht Achilles l.