Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
468
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468 Der Städtekrieg.

geführt, ohne deren Zuſtimmung der Fürſt keine Steuern auf­legen und keinen Krieg beginnen durfte.

Im Erzbistume Köln und in Preußen hatten die Ritter­ſchaft und die Städte, ihrer alten Eiferſucht vergeſſend, ſich gemeinſam gegen ihren Fürſten erhoben.

Waren dieſe Bünde den Fürſten ſchon in Gebieten läſtig und gefährlich, in denen ſie doch tatſächliche Rechte als Landes­herren beſaßen, ſo war ein ſolches Zuſammenſchließen ſicherlich dort am bedrohlichſten, wo ſie über die Bündner keinerlei Macht hatten.

Die Einung der reichsfreien Ritterſchaft und der Reichs­ſtädte war das einzige ſichere Mittel zur Wahrung ihrer Frei­heit und ihrer Rechte gegen den Anſpruch auf Schließung der fürſtlichen Gebiete.

Es iſt ein Sieg der Perſönlichkeit Albrechts, erſtaun­licher, als die meiſten, die er auf den Schlachtfeldern oder auf den Reichstagen errungen hat, daß er den größten Teil des ſüddeutſchen Adels für feine Intereſſen gewann, daß er Kon­rad von Heidecks Sache in den Augen von Männern ins Un­recht zu ſetzen wußte, deren wichtigſtes Recht Heideck gewahrt und ausgeübt hatte.

Er habedas Wort in ſeine Grube gebracht, daß er ein Erzieher und ein Aufenthalt des Adels geweſen ſei, ſo er­zählte ſpäter von Albrecht ſein Sohn Markgraf Friedrich.)

Nicht durch reiche Geſchenke und freigebige Belohnung hat Albrecht dieſen Namen verdient,es iſt des Schmalz wenig davon die Edlen ſich ſeinethalben beſſern, höhnte Se zog Ludwig der Reiche von Bayern ſpäter einmal.)

Aber wie der Vater es geraten hatte, ließ Albrecht Küche und Keller offen ſtehen, jeder Edle war an feinem Hofe wil; kommen,keiner war ihm ſo gering, daß er ihn nicht lieber als Freund, denn als Feind geſehen hätte.

1 Höfle r, Archiv für Kunde öſterr. Geſch.⸗Quellen, XI, S. 186. ) Höfler, Ritter Ludwig v. Eybs Denkwürd., S. 7576.