Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
677
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Durch Kampf zum Frieden. 677

für ihre Weigerung das Interdikt zu beachten auf alte päpſt­liche Privilegien beriefen:Meſſe, noch andere göttlich Amt zu halten;heftig ſollten die Weißenburger von allen Chriſten Leuten gemieden werden;nur der Sohn durfte bei dem Vater, die Frau bei dem Manne und der vor der Bannung verpflichtete Dienſtbote bei ſeiner Herrſchaft bleiben.)

Der Städtebund erſuchte den Kardinal ſeinen dem Dechanten gegebenen Auftrag zu widerrufen und den gegen Weißenburg begonnenen Prozeß niederzuſchlagen. Der Papſt ſelbſt hätte ihren und des Kaiſers Geſandten in Rom zuge­ſagt, alle Prozeſſe, die wegen Beſchädigung geiſtlichen Eigen­tumes in dem vergangenem Kriege angeſtrengt würden, zur Entſcheidung an den Kaiſer weiſen zu wollen.

Faſt höhniſch antwortete ihnen der Legat, daß er ſich über alles was den Städten Gutes widerfahre, herzlich freue; ſie möchten nur die ihnen vom Papſte gegebene Zuſage zur Kenntnis des von ihm beauftragten Richters bringen.

Da er von dieſer Zuſage keine Kenntnis hätte, könne er alsLegat in tütſchem Land niemand Recht verweigern, der von ihm ſein Recht verlange; ſeine Pflicht ſei es geweſen, zur Unterſuchung über die Zerſtörung des Kloſters Wilzburg einen Richter zu ernennen.)

Die ſteifen Nacken ſollten lernen ſich zu beugen.

Die Peſt wütete furchtbar und in mehr als einer Stadt wurde dem Sterbenden jeder geiſtliche Troſt verſagt.In den Pfarrkirchen wurde nicht Meſſe gehalten, geſungen noch geleſen; kein Sakrament wurde gegeben.)

) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1451, I, S. 9 u. 1452, Nr. 94.

) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 94.

3) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1451, Nr. 7. Am 1. Mai 1451 ſchreibt Ulm an Nördlingen , daß das Interdikt über Weißenburg ſchon ſeit länger als Jahresfriſt verhängt wäre.