Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
694
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694 Durch Kampf zum Frieden.

genehme Fürſtenkollegien nannte Albrecht die Herzöge Ludwig von Landshut, Albrecht von München und Pfalzgraf Friedrich oder die Biſchöfe von Mainz , Augsburg , Regensburg oder die Biſchöfe von Salzburg , Freiſing , Paſſau oder die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachſen und Landgraf Ludwig von Heſſen.

Wenn man's ſo hört, mag's leidlich ſcheinen, und doch waren die Vorſchläge durchaus unbillig.

Es war der Stadt überhaupt nicht zuzumuten, die Ent­ſcheidung eines Fürſten in einer Frage anzuerkennen, die ſein Standesbewußtſein ſo außerordentlich nahe berührte. Jeder Fürſt hatte ein natürliches Intereſſe, die von Kaiſer Sigmund getrof­fenen Beſtimmungen über Ladung eines Standesgenoſſen vor das königliche Gericht und über die Wahl der Beiſitzer in die­ſem Gerichte aufrecht zu erhalten.

Wie der Spruch des ſtolzen Herzogs gelautet hätte, ſelbſt wenn er mit Albrecht, wie landeskundig, nicht eng befreundet geweſen wäre, war zweifellos. Aber dieſe enge Freundſchaft

machte es dem Rate auch unmöglich, ihm das Schiedsrichteramt über die Streitigkeiten, die zum Kriege geführt hatten, anzu­vertrauen.

Die von Albrecht vorgeſchlagenen Fürſtenkollegien konn­ten die Nürnberger als Schiedsrichter ebenfalls nicht anneh­men.

Da in jedem der vorgeſchlagenen Kollegien mindeſtens ein treuer Freund des Markgrafen ſaß, das Kollegium aber eine einſtimmige Entſcheidung fällen ſollte, ſo wurde im beſtem Falle durch die Annahme dieſes Vorſchlages eine weitere end­loſe Verſchleppung des Urteils erreicht, eine für die Stadt günſtige Entſcheidung aber war geradezu unmöglich.

Aus der ſchwierigen Lage, in die Albrecht ſie gebracht hatte, konnten ſich die Nürnberger Boten aber nicht befreien, weil ſie ihre eigentlichen Ablehnungsgründe ohne den mächtigen Vermittler zu beleidigen, nicht ausſprechen konnten; ſo klang ihre Antwort recht gezwungen.