Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
708
Einzelbild herunterladen

708 Durch Kampf zum Frieden.

Der reiche Nürnberger Hans Arzt war aus der Augs­burger Kaufmannsgeſellſchaft Arzt ausgeſchieden; nach ſeinem Austritte bemerkten die in der Geſellſchaft verbliebenen Teil­haber, daß Hans 8000 Gulden unterſchlagen hätte.

Da ſie Schwäger, Vettern und Schweſtern des Hans Arzt waren, ſuchten ſie die Angelegenheit beizulegen ohne erſt Gerichte anzurufen. Nach einer erregten Szene im Nürnberger Hauſe des Hans Arzt erklärte ſich Hans bereit, die Anſprüche der Geſellſchaft durch Zahlung von 4400 Gulden abzufinden.

Bald gereute ihn die Zuſage; er beantragte bei dem Augs­ burger Gerichte ſie als nichtig zu erklären. Nach den erſten Terminen war klar, daß ſeine Klage abgewieſen werden würde.

Geſchickt half ſich Hans Arzt.

Er erſtattete bei dem Nürnberger Rate Strafanzeige gegen die Teilhaber der Geſellſchaft wegen Erpreſſung und behauptete ferner, daß die Bücher aus denen ſeine angebliche Unterſchlagung nachgewieſen worden wäre, von dem lang­jährigen Diener der Geſellſchaft Kaſpar Nagel geſtohlen worden wären. Als Nagel wieder in Geſchäften nach Nürnberg kam, ließ ihn der Rat verhaften: Mit der Begründung, daß vor dem Nürnberger Reichsgericht über jedes in der Stadt began­gene Verbrechen abgeurteilt werden müßte, zwang der Rat auch die Teilhaber der Geſellſchaft, ungeachtet des Proteſtes des Augsburger Rates ſich in Nürnberg zu verantworten. Da die eidlichen Ausſagen des Kaſpar Nagel und des Hans Arzt ſich unvereinbar gegenüberſtanden, nahm das Nürnberger Gericht auf den Antrag des Hans Arzt, ſowohl ihn ſelbſt wie Nagel indes Reiches Gefängnis, Grund der Wahrheit daſelbs klarlich zu erfahren. Wie vorauszuſehen war, geſtand Nagel wohl nicht unter allzu gelindem Drucke ein, daß alle Beſchuldigungen des Hans Arzt auf Wahrheit beruhten.

Vergeblich ſuchte die Tagſatzung des ſchwäbiſchen Bundes

1) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1451, I, 36, 1452, Nr. 21.