Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
707
Einzelbild herunterladen

feine

r ge­ühere tliche

erzog eiden raßen

id an lten, ig zu

Ver­je zu n die und e wie

dliche.

von

gung b die nter­Stra­tanen

Durch Kampf zum Frieden. 707

Die Erkundigungen dieſes würdigen Kirchenfürſten bei Albrecht und ſeinen Freunden über Bedeutung und Aus­dehnung ihres Vertrages müſſen ſehr eindringlich geweſen ſein.

Sie führten dahin, daß er im tiefſtem Geheim ſich mit den beiden Markgrafen dem Herzoge Otto von Mosbach und dem Biſchof von Bamberg verband, künftighin Fuhrwerken die Waren nach den Reichsſtädten bringen wollten, kein Ge­leit mehr zu geben, von einem Reiter, deſſen Reiſeziel eine Reichsſtadt wäre, zwei Gulden, von einem Träger einen Gul­den zu fordern.)

Sein Verhalten war umſo treuloſer als er am 21. Juni ſein Bündnis mit Nürnberg auf fünf Jahre verlängert und dem Rate energiſche Abwehrmaßregeln gegen das Ausfuhrver­bot der Fürſten zugeſagt hatte.?) Daßſeine Gnaden das heilige Reich und die Städte mit ihm vereint mit ganzen Treuen gnädiglich meine,) das war noch lange die Anſicht der Reichsſtädte.

Auch Herzog Ludwig verſprach den Fürſten , wenn auch vielleicht ohne ſich vertragsmäßig zu binden, Zufuhren aus ſeinem Lande nach Nürnberg zu verbieten.

Die Vereinbarung, mochte Gewinnſucht immerhin ſie häufig durchbrechen.), war für die Stadt eine böſe Plage). Das eine Bundesverſammlung dem Boykott aller Märkte der verbündeten Fürſten beſchloß,) linderte natürlich die Teuerung in keiner Weiſe. Ein harter Schlag für Nürnberg war auch, 5 das mächtige Augsburg ſich geradezu feindſelig zu ihm tellte.

1) Frankfurter St.⸗A., Reichsſachen, Jasc. 62, 4742. Sigmund Ryneke hatte am 31. Juli ſelbſt den Vertrag in der Kanzlei des Biſchofs geleſen.

2) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 62.

3) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 110.

) Bamberger Kr.⸗A., Märkers Katalog, 1904, Nr. 163.

5) Bamberger Kr.⸗A., Märkers Katalog 1904, Nr. 162 u. 163.

6) Städte⸗Chr. X, S. 196.

7) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 55.