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das schon in sehr früher Zeit Eingang bei den Juden gefunden, die Entwickelung der jüdischen Rechtspraxis beeinflusst; aber auch diese Neuerungen suchte man zumeist durch das biblische Wort zu begründen.
Die „mündliche Lehre“, wie man die Erweiterung des Mosaismus im Gegensatz zu der biblischen (oder der „schriftlichen“) Lehre später zu bezeichnen sich gewöhnte, entstand somit unter fortwährenden Kämpfen zwischen den religiösen und politischen Parteien. Indessen wäre es durchaus unrichtig, wollte man behaupten, dass die sadducäische Partei die mündliche Lehre im Ganzen verworfen hätte, oder dass die Pharisäer unter sich über Methode und Umfang der Erweiterung des Gesetzes einig gewesen wären. Ein Theil der mündlichen Lehre ging überhaupt aus der Nation hervor und war eine geschichtliche Nothwendig- keit, da die Thora in ihrer Buchstäblichkeit niemals praktisch hätte in Anwendung gebraeht werden können. Die Sadducäer wollten nur konservativer mit der Schriftauslegung, mit den Reformen im Judenthum verfahren und sich nach Möglichkeit an den einfachen Wortsinn des Schrifttextes halten. Hingegen waren auch nicht alle sopherischen Autoritäten mit der Gestaltung der mündlichen Lehre einverstanden, wie sie später im Judenthum eine feste Form erhielt. Zur Zeit, als die sadducäische Lehre bereits völlig über-
bigers einzuführen. Dies geschah jedoch unter Berufung auf ein Bibelwort, das indessen diese Bedeutung gar nicht hat. Es fiel nichtsdestoweniger Niemand ein zu fragen, warum das angezognne Wort nicht früher in Anwendung gebracht worden sei? Denn man wusste, dass die Bestätigung der neuen Anordnung durch das Schriftwort nicht ernst gemeint war.