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Stellung, mit einem der römischen Cäsaren befreundet (auch dieser Umstand, welcher Kaiser Antonius der Freund der Patriarchen gewesen sei, ist noch nicht genügend klar gestellt), durfte er’s unternehmen, die mündliche Lehre schriftlich nieder zu legen. Man entschuldigte dies später dahin, dass der Patriarch dadurch die mündliche Lehre vor dem Untergange gerettet habe. Mit Anlehnung an ein Psalmwort sagte man: „Wenn es sich um die Erhaltnng der gesammten Gotteslehre handle, dürfe eins ihrer Verbote übertreten werden“. Rabbi Juda habe somit das Verbot, die mündliche Lehre nieder zu schreiben, in guter Absicht übertreten.
Die „Mischna“, wie sie Rabbi Juda geordnet hat, wurde nach älteren Vorlagen und Sammlungen xedigirt, namentlich nach der Sammlung des durch seinen edlen Charakter, seinen Scharfsinn, Frei- muth und eigenthümlichen Lebensgang berühmt gewordenen Rabbi Meir, der eigentlich ein Lehrer R. Judas war. In der Mischna ist die mündliche Lehre nach „Ordnungen“ (sechs an der Zahl), diese in Traktaten und diese wiederum nach Abschnitten und einzelnen Paragraphen, knapp, klar, wenn auch nicht sehr übersichtlich geordnet.*)
*) Die erste „Ordnung“ führt den Kollektivnamen „Se- raim“ und enthält alle Satzungen, die an den Landboden und dessen Erzeugnisse geknüpft sind (Sabbatjahr, Verbot der Baumfrüchte in den ersten drei Jahren seit der Pflanzung, Abgaben an die Priester, an die Leviten und an die Armen u. s. w.); indessen ist der erste Traktat dieser Ordnung eine .Zusammenstellung der Vorschriften über Gebete und gelegentliche Benediktionen. Die zweite „Ordnung“ führt den Namen „Mogd“ und handelt über die Vorschriften der Sabbatruhe und die Bestimmungen der anderen Feiertage. Die dritte „Ordnung“ heisst „Naschim“ (über das Eherecht, ein-