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dass es auf das ganze rabbinische Schriftthum abgesehen wäre. Julius III., der übrigens sonst nicht judenfeindlich war und sich zu dieser harten Massregel wohl nur von der allmächtigen Inquisition drängen liess, ordnete jedoch am 29. Mai 1554 an, dass blos Talmudexemplare zu konfisciren und zu verbrennen seien, hingegen verbot er strengstens, andere hebräische Schriften wegzunehmen, oder sonst besonders chikanös gegen die Juden zu verfahren. Ausserdem wurde damals die Censur für alle jüdischen Schriften eingeführt; es durfte seitdem in katholischen Staaten nichts gedruckt oder von Aussen eingeführt werden, was nicht zuvor die römische Censur passirt hat und darauf geprüft worden ist, dass es nichts gegen Christus und die christliche Kirche enthält.
Noch schlimmer wurde es, als Papst Paul IV. den Petristuhl bestieg. Dieser Papst war ein arger Judenfeind, wie schon sein Verhalten gegen die Neuchristen in Ancona zeigte. Er sorgte dafür, dass im Kirchenstaat und in dem grössten Theil Italiens kein einziges Talmudexemplar zu finden war; der Besitz eines solchen war bei schweren Leibesstrafen untersagt. Die talmudischen Lehrhäuser, die einst in Italien in hoher Blüthe standen, gingen auch in der Folge ein. Die harten Verfolgungen gegen den Talmud wiederholten sich während der Herrschaft des Papstes Gregor XIII. Am 1. Juni 1581 erliess er eine Bulle, die talmudischen und alle andern als „kirchenfeindlich“ verdächtigten Bücher zu konfisciren. Die römischen Juden sollten ihre Bücher binnen zehn Tage, die übrigen Juden im Kirchenstaat innerhalb drei Monate ausliefern. Wer nach dieser Frist im Besitz eines verbotenen Buches gefunden werde, selbst