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Nachbaren zu verſcheuchen und Widerſprüche zu beſeitigen. Die Nathmannen der Altmärkiſchen Städte wurden durch ernſte Drohungen vermogt, ſich nach Berlin zu begeben und die Hul— digung zu leiſten). Auch die Anhaltſchen Fürſten hatten genehmigt, daß die ihnen verpfändeten Städte Alt: und Neu: Brandenburg, Prenzlau, Templin und Görzke mit den dazu gehörigen Mannſchaften dem Kaiſer für ſeinen Sohn Wenzel die Erbhuldigung leiſten durften*).
Eben fo wenig als in dieſem Jahre wurde im nächſtfol— genden Jahre auf der markgräflichen Seite erreicht.— Am 11. Januar des Jahres 1364 ſchloß der Kaiſer ſogar mit dem Herzog Stephan und deſſen Söhnen ein Bündniß, worin dieſe ſich dem Kaiſer verpflichteten, den Herzögen von Oeſtreich keinen Beiſtand wider den Kaiſer zu leiſten; wogegen Kaiſer Karl IV. gelobte, die Markgrafen Ludwig und Otto von Brandenburg von der Geltendmachung ihrer Anſprüche auf Oberbaiern abzuhalten oder dieſelben hierin wenigſtens ohne Unterſtützung zu laſſen***). Der Markgraf Otto wurde in— zwiſchen zur nähern Bearbeitung des Heirathsplanes in fort— dauernden Verhandlungen mit dem Kaiſer feſtgehalten, und ihm mit der Hoffnung geſchmeichelt, daß die Fürſtenthümer Schweidnitz und Jauer feiner verlobten Braut Elifabeth und dadurch ihm zufallen würden. Es wurde ihm das Verſprechen abge— fordert, das Heirathsgut feiner Braut auf Brandenburgſche Stücke verſichern zu laſſen; dann die Erklärung, für den Fall, daß jene Erwerbung der Fürſtenthümer Schweidnitz und Jauer in Erfüllung gehen werde, die Neumark an Karl, als König von Böhmen abzutreten, welche er am 14. April 1364 aus— ſtellte. Hierauf mußten noch Ritterſchaft und Städte der
) Gercken Dipl. veter. March. J. 146. **) Gercken Cod. dipl. II. 587. *#*) Urkunde des Wiener Archives. Lünig C. G. D. I. p. 1281.