Ungarn zum Schiedsrichter zu nehmen, der ihre. Streitigkeiten entſcheiden ſollte, dann verlangte er, dieſe vor die Churfürſten zu bringen, und wenn ſie beides nicht wollten, ſo ſollte jeder Theil zwei Freunde zu Schiedsrichtern ſetzen, was dieſe entſchieden, ſollte für Recht anerkannt werden, und wären die Schieds— richter uneins, ſo ſollte der Pabſt erkennen. Doch die Baiern verwarfen alle dieſe Vergleichsvorſchläge.
Bei mündlichen Verhandlungen zwiſchen dem Kaiſer und dem Könige von Ungarn ſchien es, bei dem nahe bevorſtehenden Ablauf des Waffenſtillſtandes, dahin zu kommen, daß dieſer auf 2 Jahr verlängert wurde. Es war dies der Wunſch Ungarns und Baierns. Der Kaiſer willigte unter der Bedingung ein, daß der König von Ungarn verſpreche, für den Fall, daß die Baiern ſolchen Waffenſtillſtand brechen mögten, ihnen keinen Beiſtand zu leiſten. Der König von Ungarn ließ ſich dieſe Bedingung unter Vorbehalt der Genehmigung von Baierſcher Seite gefallen. Doch der Herzog Ruprecht von Baiern, Pfalz— graf bei Rhein, verſagte ſeine Zuſtimmung zu dieſem Vertrage und der beabſichtigte zweijährige Waffenſtillſtand unterblieb da— her. Nun wandte der Kaiſer ſich an den Pabſt; er ſtellte vor, wie ihm bei der größten in dieſen Verhandlungen bewieſenen Liebe zum Frieden, bei der größten Scheu vor Blutvergießen, nur die Gewalt der Waffen in Anwendung zn bringen übrig bleibe, und dieſes nicht nur um die Rechte ſeines Hauſes zu bewahren, ſondern um auch das Reich für ſeinen Todesfall oder für den Fall des Abſterbens Otto's, Markgrafen von Bran— denburg vor der Verwirrung zu bewahren, in die es über die unentſchiedene Frage, wem die Mark oder Churſtimme Brandenburg angehöre, den Söhnen des Kaiſers oder den Baiern, gerathen werde. Der Kaiſer trug darnach darauf an, der apoſtoliſche Stuhl möge, jedoch außergerichtlich und mit Berückſichtizung der dem Kaiſer gegebenen Verſprechungen, auf