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maligen Markgrafen Otto gezahlt ſey, findet man in unſerer offenbar gleichzeitig niedergeſchriebenen Nachricht keine Spur. Noch weniger aber findet darin die von Brandenburgſchen und Böhmiſchen Geſchichtsſchreibern) angenommene Kaufſumme von 300,000 Gulden oder die Vermuthung, daß der Kaiſer Karl IV. die Kaufſumme nur verſprochen und nicht wirklich ausgezahlt habe, ihre Beſtätigung. Es wird vielmehr berichtet, daß der Kaiſer 200,000 Goldgulden ſogleich bezahlen ließ, indem er dem Otto eine Anweiſung auf die ſo hoch ſich belaufende Geldbuße gab, welche einige Städte Schwabens, deswegen weil fie in andern Kaiſerlichen Kriegen gegen die Baiern die ſchuldige Hülfe verſagt hatten, bezahlen ſollten und wirklich bezahlten, und daß zur Zahlung des übrigen Theiles gedachter Kaufgelder die Städte Böhmens in Rückſicht darauf, daß der Kaiſer dieſen Aufwand für die Erwerbung eines ſo großen vor— nehmen Fürſtenthums nur zum Beſten Böhmens gemacht, freiwillig ein gewiſſes Ungeld, welches früher in Böhmen nicht ſtattfinden durfte und von allen in den Handelsverkehr
kommenden Conſumtibilien erhoben wurde, übernahmen.
Auch finden ſich im Wiener Geheimen Staats- Archive noch mehrere Quittungen des ehemaligen Markgrafen Otto über Raten der gedachten Kaufgelder, z. B. vom 21. October 1374 und ſelbſt noch vom 6. Juli und vom 6. Auguſt 1377. Die Ottſchaften aber, welche der Kaiſer dem abgedankten Markgrafen von Brandenburg zum Naturalbeſitz einräumte, waren Schloß und Stadt Salzbach, Schloß und Stadt Roſenberg, Schloß und Stadt Hirſau, Schloß und Stadt Lauffen, die Schlöſſer Flos, Lichtenſtein und Neidſtein, Buchberg und Lich— teneck, die verpfändeten beiden Schlöſſer Tumſtauf und Adelburg und die Hälfte des Schloſſes Breitenſtein. Das Erz—
*) Pelzel Thl. Hl, S. 866, 871. Urk. Anh. Rr. 232. 233. Möhſen Geſch. der Wiſſenſch. S. 92.