Heft 
(1.1.2019) 01
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Die Slavifirung Oesterreichs.

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auf die Slovaken entfallen 10.51 Procent, die Serben 5.43 Procent; die Ruthenen weisen 3.04 und die übrigen Völkerschaften 0.80 Procent auf. Zusammengenom- men find also diese Völkerschaften wie in Oesterreich der Hauptnation an Zahl überlegen, ste­hen aber einzeln hinter derselben zu­rück. Freilich macht sich sofort ein durch­greifender Unter­schied zwischen bei­den engverbundenen Staaten geltend; während der vor­wiegende Stamm Oesterreichs einem in höchster.Blüthe stehenden Cultur- volke angehört, kann sich die Hauptna­tion) Ungarns eines gleichen Vorzugs nicht rühmen und eine geistige Ueber- legenheit höchstens gegenüber denslavi-

schen und rumänischen Einwohnern, aber durchaus nicht gegenüber den deutschen Landsleuten bean­spruchen.

Auch mit den Sprachenverhältnissen der außer­europäischen gemischten Länder weist diel österrei­chische Sprachmengung nur eine entfernte Verwandt­schaft auf. In der Cap-Colonie wie in Canada leben außer der alten einheimischen Bevölkerung nur zwei Völker nebeneinander. Zudem sind die­selben in Canada räumlich getrennt; denn von den 1,100.000 Franzosen des Dominion vf Canada nimmt die überwiegende Mehrzahl Untercanada (auch Gebiet von Quebec genannt) ein, während die Beimengung des französischen Elements unter den 2,700,000 Engländern Obercanadas (Gebiet von Ontario) nur die Höhe von 2 erreicht. Am verwickeltsten sind die Sprachenverhältnisse Ost­indiens. Nicht weniger als 30 Sprachen sind unter den daselbst heimischen wilden Völkern üblich, dazu kommen 20 Sprachen civilisirter kleinerer Stämme, endlich 8 von großen Bevölkerungen gesprochene Cultursprachen. Die wichtigsten derselben sind die im größten Theile des Tieflandes Hindostan ge­brauchte Urdu- und Hindu-Sprache) auch außerhalb ihrer Heimat weit verbreitet, und das östlich vom Hindu gebräuchliche Bengalische. Von den Sprachen

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des Südens stehen in erster Linie das Tamil (oder Malabar) im Westen und das Urisa und Telugn an der Ostküste.

Diese Unter­schiede in den na­tionalen Verhält­nissen der verschie­denen Länder darf man nicht über­sehen, wenn man die Sprachenrechte derselben mit den österreichischen Ge­setzen vergleicht. Gemeinsam ist den gemischten Staaten unserer Tage, mit Ausnahme der nordamerikanischen Vereinsstaaten, die nationale Agita­tion. Nachdem das 18. und 19. Jahr­hundert den gan­zen bewohntenErd- ball in die In­teressensphäre der europäischen Cul- turnationen hin­eingezogen , die wilden und halbcivilisirten Völker mit den ersten Anfängen der abendländischen Cultur, aber auch mit den Künsten der europäischen Diplomatie be­kannt gemacht hat, vollzieht sich vor unseren Augen ein gewaltiger Rückschlag gegen die erste Eroberernation. Auf den Schlachtfeldern des Cap- und Znlulandes hat der britische Lorbeer zu welken begonnen, der Mahdi und seine Nachfolger haben für die Zerstörung Alexandriens und die Niederwerfung Arabi Paschas blutige Rache ge­nommen; in Aegypten hat die große Masse der Be­völkerung der Kunde von diesen Vorgängen in Cor- dosan gierig gelauscht und in Arabien sind die Tra­ditionen des Abdul Wahab keineswegs erloschen; in Birma scheinen endlich den Engländern nach einem vorübergehenden glänzenden Erfolge kaum mindere Schwierigkeiten zu erwachsen, als sich den Franzosen in Tongking entgegenthürmten. In Ostindien geht eine mächtige Bewegung durch das Volk, welche möglichste Gleichstellung der Eingeborenen mit den Engländern im Beamten- und Militär­dienst fordert und selbst Widerhall im englischen Parlamente fand. Ueberhaupt bestehen daselbst zahlreiche, von Einheimischen gebildete Vereine mit der ausgesprochenen Absicht, die Interessen der Ein­geborenen zu wahren, und so geschieht es, daß