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I),-. mecl. Hermann Ulencke. Alkohol und Lultnr.
geschehen, Widerstand gegen die Staatsgewalt in 76,5 Procent, Hausfriedensbruch in 54,2 Procent, Nothzucht in 60,2 Procent, Vergehen gegen die Sittlichkeit in 77,0 Prvcent.
Die überwiegende Anzahl dieser Gelegenheitsund Gewohnheitstrinker waren dem Branntwein ergeben, außer in Bayern, wo 62 Procent Biertrinker nur 13 Procent Schnapstrinkern gegenüberstehen und in Baden, Hessen, Elsaß, wo Wein und Bier eine bedeutende Rolle spielen. In Preußen aber Verhalten sich die Zahlen 0,5 Procent Weintrinker, 7,8 Bier- und 84,2 Procent Schnapstrinker unter den männlichen Zuchthaus- und Ge- fängnißgefangenen.
Joseph Kingsmill, der Geistliche von Penton- ville sagt: Von den 28,752 Personen, die in England 1849 von den Geschworenen abgenrtheilt sind, waren ohne Uebertreibung 10,000 direct oder in-
direct durch die Schankhäuser in ihre traurige Lage gekommen, von den 90,963 summarisch Verurtheilten waren bei 50,000 Trunksucht ihrerseits oder seitens der Eltern die Ursache. Kein Laster füllt so die Armen-, Kranken-, Irren- und Gefangenhäuser mit den elenden Insassen. In demselben Verhältniß als das Gesetz den Verkauf spirituöser Getränke erleichtert, steigt die Zahl der Verbrecher. In England sind heute die Richter, Polizei und Ge- fängnißbeamte durch Erfahrung und Beobachtung überzeugt, das ^/g bis ^ fämmtlicher Verbrechen durch Trunksucht geschehen.
Man kann ruhig einstimmen in das Wort Baers: „Die Summe, die der Staatssäckel aus der Branntweinsteuer und dem Schankgewerbe zieht, zahlt er reichlich mit der Unterhaltung der Criminal- sustiz, mit den Kosten für die Erhaltung der Gefangnen, der Arbeits- und Irrenhäuser zurück."