Jedenfalls nach feiner Wahl, die er nicht zum wenigſten der Geſchicklichkeit des Burggrafen verdankte,“ verſchrieb Sigmund ihm eine Summe von 80 000 Gulden auf das Ländchen Schütt.)
1) Kaufmann,„Die Wahl Sigmunds zum römiſchen Könige“, S. 21 ff. und Quidde,„König Sigmund und das Deutſche Reich“, S. 11 ff. u. S. 31. Die Behauptung Brandenburgs,„König Sigmund und Kurfürſt Friedrich I.“, S. 16: Erſt als der König entſchloſſen war, ſich um den Thron zu bewerben, habe er den Burggrafen mit der Ausführung des Planes beauftragt, iſt eine nicht näher liegende Vermutung als die, daß der Burggraf der Urheber des Planes geweſen iſt. Was Sigmund dem Burggrafen zu danken hatte, hat er in zu vielen Urkunden und zu deutlich geſagt, als daß die Ausführungen Brandenburgs die Größe der Dankesſchuld mindern könnten.
2) Höfler, Denkwürdigkeiten L. von Eybs, S. 116. Es iſt durchaus unklar, wie Riedel,„Zehn Jahre aus der Geſchichte der Ahnherren des deutſchen Königshauſes“, behaupten kann, daß nicht ein einziger Zeitgenoſſe von einer der Pfandſumme entſprechenden Schuld Sigmunds an den Burggrafen Kenntnis hätte, und daß Droyſen, (Geſch. der preuß. Politik“), der die Angabe Ludwig v. Eybs kennt (I, S. 265), fie ſo ganz unberückſichtigt läßt(I, S. 296297). Daß dieſe Schuld von 80 000 Gulden wohl nur zum kleineren Teile durch die Auslagen des Burggrafen— durch ſeine„koſtlichen“ Dienſte— entſtanden waren, iſt glaublich, obgleich der Burggraf in ſeinen jahrelangen Dienſten und in dem Feldzuge gegen die Türken große Ausgaben gehabt haben mag. Bedenkt man aber, daß Sigmund nicht zum wenigſten der Geſchicklichkeit des Burggrafen ſeine Wahl zum König verdankte, ſo kann man ſeine Dankbarkeit wohl freigebig, keineswegs aber verſchwenderiſch nennen. e)
Riedel(„Zehn Jahre uſw.“) hat, um die Verleihung der Hauptmannſchaft lediglich als einen Gnadenakt hinzuſtellen, das Beſtreben, die früheren Verſchreibungen oder Schenkungen Sigmunds zu leugnen ‚oder als geringfügig hinzuſtellen. Auch find die von Riedel angeführten gleichzeitigen Chroniſten tatſächlich als Zeugen für ſeine Annahme kaum zu verwenden. Aus der Chronik des Peter Becker kann, wie Riedel S. 328 tut, keinesfalls herausgeleſen werden, daß König Sigmund dem Burggrafen dafür,„daß er die Verweſung der Mark übernahm, 10 000 Gulden zugeeignet habe“. Becker ſchreibt:„König Sigmund ſandte in die Mark den Burggrafen von Nürnberg und gaff dem beide Marken, de alde und nye in tu regiren und vortuweſen vor eine
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