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Skizzen. 15
Es iſt leicht erſichtlich und dem Burggrafen ſpäter von ſeinem erbitterten Feinde, dem wüſten Ingolſtädter Herzog
Summe Geldes alſo vor 100 tuſend Gulden.“ Der Chroniſt ſagt alſo tatſächlich das Gegenteil, als das, was Riedel aus ſeinen Worten herauslieſt: Nämlich König Sigmund übergab(gaff in) dem Burggrafen beide Marken für eine Summe Geldes— für 100 000 G. i
Um das ſehr beträchtliche Jahrgehalt des Burggrafen von 4000 Gulden als nicht beſonders groß hinzuſtellen, vergleicht Riedel(„Zehn Jahre uſw.“, S. 22) es mit den 12000 G., die der König dem Hofmeiſter ſeiner Tochter, dem Herzog Ludwig von Ingolſtadt, zugeſtanden hat. Es handelt ſich hier aber um eine einmalige Überweiſung(Altmann, Regeſta Sigismundi, S. 119), mit der der Herzog, der der Führer der franzöſiſchen Geſandtſchaft auf dem Konſtanzer Konzile war, für den König gewonnen werden ſollte, während das Gehalt des Burggrafen, wenn der Kaiſer ſich auch Widerruf vorbehielt, auf Lebenszeit gedacht war(Minutoli, K. Friedrich I., S. 66), und bis 1411 jedes Jahr ausbezahlt wurde(Altmann a. a. O., S. 18 und 33). Der Burggraf hat alſo die Verleihung der Hauptmannſchaft nach dem ausdrücklichem Zeugniſſe des Lud. v. Eyb mit 80 000 Gulden bezahlt, die ihm der König ſchuldete.(„Der König ſollt Burggraf Friedrich mit der Mark begeben als ein halb verlorenes Land. Dagegen ſollt er ihm die Verſchreibung, die er hätte auf dem Ländlein Schütt um 80 000 Gulden, wieder übergeben.“) Außerdem hatte der König dem Burggrafen 5 Tage vor ſeiner Ernennung zum Hauptmann„ſeiner lauteren Liebe und gantzen Treuen und feiner nützlichen und angenehmen Dienſte halber“ die Martini 1410 und 1411 in den Reichsſtädten fälligen Reichsſteuern und Judenabgaben verliehen, die den nach jeder Königswahl fälligen, außerordentlich einträglichen dritten Pfennig der Juden enthielten. (Ninutoli a. a. O., S. 60—61.) Dieſe großartige Schenkung entfiel durch die Ernennung. Friedrich wurde jetzt verpflichtet, den weitaus größten Teil dieſer Steuern zu verwenden,„um etliche des königlichen Hofes Notdurft zu beſtellen.(Minutoli a. a. O., S. 64 u. S. 66.) Der„dritte Pfennig“ wurde erſt nach 1414 erhoben.(Kerler,„Zur Geſchichte der Beſteuerung der Juden durch Kaiſer Sigismund und König Albrecht II., Z. d. Geſch. der Juden in Deutſchland, Bd. III, S..) Brandenburg(a. a. O. S. 25) nimmt wohl mit Unrecht an, daß dieſe Steuern dem Burggrafen geſchenkt worden wären, um ſeine Auslagen in der Mark zu beſtreiten. Die ſpätere Entziehung des größten Teiles dieſer Steuern wäre dann unerklärlich. Für das Jahrgehalt von 4000 Gulden, für das dem Burggrafen die ſtändige Einnahme einiger Judenſteuern