18 Skizzen.
ſchreibung von 80 000 fl. und auf einen Teil der ihm verliehenen Judenſteuern!) gab der König dem Burggrafen eine Verſchreibung von 100 000 fl. auf die Mark Brandenburg. Er ſchenkte kurze Zeit ſpäter dem Sohne des Burggrafen und deſſen Braut, einer ſächſiſchen Prinzeſſin, 50 000 fl., die gleichfalls, wie die Hauptſumme, geſichert wurden.
Nicht nur die tolle Luſt am Schenken, die königliche Freigebigkeit dem alten Waffengefährten, dem treuem, wohlverdientem Rate gegenüber leiteten dieſes Mal Sigmunds Tun allein. Dem habgierigen, kleinlichen Jobſt von Mähren, ſeinem Vetter, hatte er einſt die Mark verſetzt; der hatte das blühende
müſſen. Das Verdienſt Friedrichs aber iſt es, daß er den wohlverdienten Lohn und einen nicht geringen Teil ſeines väterlichen Erbes in einem „halb verlorenem“ Lande anlegte, deſſen Entwicklungsmöglichkeiten er erkannt hatte, und daß er nicht Kampf noch Mühe ſcheute, um in dieſem Lande den Boden für eine neue Blüte zu bereiten.
Markgraf Albrecht ſelbſt ſchreibt 1465 an den Markgrafen Karl von Baden: Durch einen ungünſtigen Schiedsſpruch ſeines Schwagers König Rupprechts habe ſein Vater Friedrich trotz ſeiner großen Aufwendungen alle eroberten Schlöſſer den Städten wieder herausgeben müſſen und wurde unſeres Vater ſel. Sache von allen den Seinen ein verzweifeltes Ding, die ſich zog zu gründlichem Verderben. Da ritt er zu Sigmunden, der die Zeit König von Ungarn war, und diente ihm ab die ganze Mark zu Brandenburg. Dadurch wurde ſeine Sache wieder gut und beſſer denn zuvor“.(Kotelmann, Markgraf Albrecht Achilles und die Erwerbung der Mark durch die Hohenzollern, Märkiſche Forſchung, VIII, S. 221—222.)[Der Brief iſt leider im Germaniſchen Muſeum nicht aufzufinden.] Vgl. auch Städtechroniken, II, S. 412.) Selbſtverſtändlich darf man nicht ſo weit gehen, wie es hier der Sohn des Gründers tut und die Erwerbung der Mark als ein beſonders geſchicktes Verfahren betrachten, die burggräflichen Finanzen wieder aufzubeſſern. Jedoch iſt ſicher„das zwiſchen dem König Sigmund und dem Burggrafen
Friedrich getroffene Abkommen“ keine„remuneratoriſche Schenkung“,
wie Riedel,(Zehn Jahre uſw., S. 246) es nennt. Die Erwerbung iſt vielmehr das mit großen pekuniären Opfern durchgeführte Unternehmen
eines tüchtigen Feldherren, gewandten Diplomaten und weitblickenden Kaufmannes.
1) Minutoli a. a. O., S. 6061, 64, 66.