Skizzen. 51
den, trieb der Bürger ein Handwerk oder ſuchte ſeinen Erwerb als Kaufmann und Krämer. Hatte ein Bürger Reichtum erworben, und zog ſich von ſeinem Geſchäfte zurück, ſo war es ihm— wenigſtens im XV. Jahrhundert— nicht allzu ſchwer, ſeine Aufnahme in das Patriziat durchzuſetzen.“) Dieſes Ziel war ſicher für jeden Bürger ein Anſporn, alle Kräfte zu regen. Selbſt in den Städten, in denen das Patriziat noch den Hauptanteil am Stadtregiment beſaß, mochte dieſe Bevorzugung ſo nicht allzu ſchwer empfunden werden, zumal Verdienſt, die Übung und die vom Vater auf den Sohn überlieferte Heranbildung in der Führung öffentlicher Geſchäfte auch die Beziehungen zu auswärtigen Geſchlechtern und dem Patriziat anderer Städte dem Patrizier ein natürliches 1 über den Bürger gaben.
Selbſt für den„gemeinen Mann“, dem Knecht, der das Bürgerrecht nicht beſaß, galt nicht die Phraſe vom finſteren Mittelalter.
Freilich verdiente ein Knecht nicht viel mehr, als ein Taglöhner auf dem Lande, meiſt 10—12 Pfennige täglich,“) aber für die Hälfte ſeines Lohnes erhielt er in der Stadt auch gewöhnlich ein Pfund Fleiſch, ein Viertel Erbſen, eine Maß Wein und das nötige Brot; die andere Hälfte behielt er für Wohnung und Kleidung.
1) Man vergleiche nur den außerordentlich großen Namenswechſel in den Patrizierverzeichniſſen Nürnbergs. In Nürnberg trieben in der Mitte des XV. Jahrhunderts die ratsfähigen Geſchlechter überhaupt keinen Handel, ſondern lebten nur von den Zinſen ihrer Stadthäuſer, ihren Renten und den Erträgniſſen ihrer Güter. In anderen Städten war es damals noch ähnlich. Vgl. Stetten,„Geſch. der adeligen Geſchlechter in der freien Reichsſtadt Augsburg“, Bd. IV, Seite 149—150. Über den Gegenſatz der deutſchen und der italieniſchen Auffaſſung in dieſer Frage: Schulte,„Geſch. des mittelalterl. Handels“, S. 604.
2) Burkhart Zink, Städte ⸗Chr., Bd. V, S. 111. Vgl. S. 426 und 438.