Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
51
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Skizzen. 51

den, trieb der Bürger ein Handwerk oder ſuchte ſeinen Erwerb als Kaufmann und Krämer. Hatte ein Bürger Reichtum er­worben, und zog ſich von ſeinem Geſchäfte zurück, ſo war es ihm wenigſtens im XV. Jahrhundert nicht allzu ſchwer, ſeine Aufnahme in das Patriziat durchzuſetzen.) Dieſes Ziel war ſicher für jeden Bürger ein Anſporn, alle Kräfte zu regen. Selbſt in den Städten, in denen das Patriziat noch den Haupt­anteil am Stadtregiment beſaß, mochte dieſe Bevorzugung ſo nicht allzu ſchwer empfunden werden, zumal Verdienſt, die Übung und die vom Vater auf den Sohn überlieferte Heran­bildung in der Führung öffentlicher Geſchäfte auch die Be­ziehungen zu auswärtigen Geſchlechtern und dem Patriziat an­derer Städte dem Patrizier ein natürliches 1 über den Bürger gaben.

Selbſt für dengemeinen Mann, dem Knecht, der das Bürgerrecht nicht beſaß, galt nicht die Phraſe vom finſteren Mittelalter.

Freilich verdiente ein Knecht nicht viel mehr, als ein Taglöhner auf dem Lande, meiſt 1012 Pfennige täglich,) aber für die Hälfte ſeines Lohnes erhielt er in der Stadt auch gewöhnlich ein Pfund Fleiſch, ein Viertel Erbſen, eine Maß Wein und das nötige Brot; die andere Hälfte behielt er für Wohnung und Kleidung.

1) Man vergleiche nur den außerordentlich großen Namens­wechſel in den Patrizierverzeichniſſen Nürnbergs. In Nürnberg trieben in der Mitte des XV. Jahrhunderts die ratsfähigen Geſchlechter über­haupt keinen Handel, ſondern lebten nur von den Zinſen ihrer Stadt­häuſer, ihren Renten und den Erträgniſſen ihrer Güter. In anderen Städten war es damals noch ähnlich. Vgl. Stetten,Geſch. der adeligen Geſchlechter in der freien Reichsſtadt Augsburg, Bd. IV, Seite 149150. Über den Gegenſatz der deutſchen und der italieniſchen Auf­faſſung in dieſer Frage: Schulte,Geſch. des mittelalterl. Handels, S. 604.

2) Burkhart Zink, Städte ⸗Chr., Bd. V, S. 111. Vgl. S. 426 und 438.