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Skizzen.
Nur in Zeiten der Teuerung war ſolcher Lohn nicht ausreichend; dann aber griff der geſtrenge Rat wohl wirkſam ein. Er ließ aus Ländern, die ein beſſeres Erntejahr gehabt hatten, Getreide einführen und verkaufte es den Armeren unter dem Einkaufspreiſe. In ſolchen Jahren trat der Rat auch energiſch gegen den Brotwucher auf, ließ auf allen Getreideböden der Stadt die Vorräte an Korn aufſchreiben und ſetzte eine Taxe feſt.“) a
Strenge Verordnungen wurden in allen Städten über das Brotbacken erlaſſen und man achtete darauf, daß„reichen und armen Bürgern und Gäſten ein gleicher und billiger Kauf gegeben wurde“.) Die Friſche des Fleiſches, die Breite der feilgehaltenen Tuche, ihre Fadenzahl und Fadenſtärke wurde unterſucht; jedes Handwerk ſtand unter polizeilicher Aufſicht.“
Eine wirkliche Laſt aber war für die Armeren der ſtändige Wechſel im Wert der einzelnen Münze, den kein kaiſerliches Dekret, keine Münzkonvention einzelner Kurfürſten, Fürſten und Städte Abhilfe ſchaffen zu können ſchien. Es gab doch immer wieder einzelne Fürſten, die ihrer Finanznot abhelfen wollten, indem ſie ihre Münze mit geringerem Goldund Silbergehalt, aber äußerlich ähnlich der gangbaren Münze eines anderen Territorialherrn prägten. Verbot dann der Rat einer Stadt oder ein Fürſt ſolche ſchlechte Münze, ſo verlor der Arme an der Kursdifferenz, während der Geldwechſler oder der reiche Handelsherr die Münze in Ländern abſetzen konnte,
) Burkart Zink, Städte⸗Ehr., Bd. V. S. 159 u. S. 257, vgl. Städte⸗Chr., Bd. 1, S. 398.
) Augsburger St. A., Miſſivenbuch, 105, IV, a. S. 85. Eine Stadt erbat ſich von der andern ſolche Verfügung und ſetzte ſie gleichfalls in Kraft. Vgl. auch Hüllmann, Städteweſen des Mittelalters, Bd. IV. S. 78 f.
3) Keutgen,„Amter und Zünfte“, S. 131.