54 Skizzen.
im Jahre 1451 auf der Tagſatzung des ſchwäbiſchen Bundes beantragte Memmingen, alle Geſellſchaften, die mit Lebensmitteln handelten oder die Scheidemünzen aufkauften, zu verbieten, da fie„gemeinem Standt und Leuten verderblich und ſchädlich ſeien“.)
Das Verwiſchen der äußerlichen Unterſchiede zwiſchen Arm und Reich, die Unterdrückung des Prunkes und Protzentumes, die leider oft in kleinlichen Kampf gegen jeden Luxus ausartete, ſchien damals Grundſatz jeder vernünftigen Regierung.
„Stattlich Geſetz“ gingen in allen Städten aus„gegen Schauben, Pelz, Perlein, coſtlich Kett“, gegen übertriebene Uppigkeit bei Taufen und Hochzeiten.?)
„So die weibiſchen Männer der verrückten Begierde der Frauen zu viel nachhängen, werden die Städte in Armut geführt“— ſo dachte man damals.“)
Mit ſtrenger Selbſtzucht hielt auch das Patriziat der Städte dieſe Geſetze. Beſtrafte ſelbſt, wo es allein das Regiment führte, unnachſichtlich die eigenen Glieder und vorzüglich deren Frauen, die ſich gegen dieſe Geſetze verfehlten.“
Faſt wie in einem modernem Staate war der Haushalt der Städte geordnet. Die ſtreng geheim bleibende Selbſteinſchätzung des Vermögens auf Eid und Gewiſſen— Loſung genannt— finden wir ſchon damals zum Zwecke einer Ein
1) Nördlinger St. A., Städtebund⸗Akten, 1451, I, 2.
2) K. B. Reichsarchiv, Neuenburger Copialbuch X, 217 ff. Auch kluge Fürſten, wie Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche, erließen ſolche Geſetze. Neuenburger, Copialbuch, X, 241-248. Vgl. auch Jäger, „Schwäbiſches Städteweſen im Mittelalter“, S. 510 ff. Frauen, die Ehebruch getrieben hatten, verbot ein weiſer Rat wohl auch das Tragen jeden Schmuckes. Schultz,„Deutſches Leben im XIV. u. XV. Jahrhundert“, S. 321.
) Münchener Hofbibliothek, Conrad Celtis, Beſchr. v. Nürnberg, S. 46.
) Städtechr., I, S. 279.