Skizzen. 55
kommenſteuer. Ebenſo die„Ungeld“ genannte Steuer auf alkoholhaltige Getränke. Dieſes Ungeld wurde im Falle der Ausfuhr dem Exporteur in der Form einer Prämie erſetzt.“) „Ungeld“ wurde übrigens in vielen Städten von faſt allen Waren erhoben, wenn auch nicht in der Höhe wie für Bier und Wein.
Zu dieſen Haupteinnahmequellen kamen kleinere Beträge aus der Grund⸗ und Gewerbeſteuer, den Tor⸗ und Brückenzöllen, dem Zins der Juden und Dirnenhäuſer, den Überſchüſſen aus den ſtädtiſchen Eigenbetrieben, wie den Stadtmühlen, der Schmelzhütte, ferner aus den Einnahmen der Münze, des Pfand⸗, Schrot⸗ und Viſieramtes, den Gebühren für Erteilung des Bürgerrechtes und des Meiſtertitels, den Einnahmen aus den Rentenverkäufen,') den Polizeiſtrafen und Gerichtsbußen.“)
1) St.⸗Chr. I, S. 281.
2) Für Nürnberg vgl. Sander,„Die Reichsſtädtiſche Haushaltung Nürnbergs“.
3) v. Weech,„Nürnberg im XIV. u. XV. Jahrhundert“, Preuß. Jahrbücher, XIII, S. 326. Außer Geldbußen gab es Gefängnis, Stadtverweis, Ehrloserklärung, dazu brandmarken, ſtäupen, Gliederabſchlagen, köpfen, hängen, ertränken, rädern, in Ol ſieden, lebendig begraben, verbrennen. Vgl. Abbildungen bei Schultz,„Deutſches Leben uſw.“, S. 39—46. Die am häufigſten vorkommenden Vergehen und Verbrechen waren Diebſtahl, Körperverletzung, Falſchſpiel, Falſchmünzerei, Kirchenraub, Brandſtiftung, Ehebruch, Mord und Zauberei. Bei dem letzteren Verbrechen geht im XV. Jahrhundert ſelten die Anklage auf ein Bündnis mit dem Teufel. Es handelt ſich meiſt um Dinge, die noch heute auf dem Lande hier und dort als„Sympathiemittel“ im Schwange ſind. Die Mädchen geben ihrem Geliebten, um ihn ſtets an ſich zu feſſeln, ihren Schweiß oder ihr Waſſer zu trinken oder ſchneiden ihm Haare ab, beten ihn krank, wenn er untreu iſt uſw. uſw. Vgl. das intereſſante Verzeichnis aller in Breslau in dieſer Zeit verhängten Strafen. Kloſe, Geſch. von Breslau,„Seriptores rerum Silesiacarum“, III, S. 65—110. Vgl. Kriegh,„Deutſches Bürgertum im Mittelalter“, S. 237 f.