Skizzen. 67
Die Juriſten wurden bei wichtigen Verhandlungen an Fürſtenhöfen wirkſam von Mitgliedern des Patriziats unterſtützt, die oft Lehensleute der Fürſten, Verwandte ihrer Räte und Ritter waren. Denn manche edle Familie ſiedelte ſich, um die Annehmlichkeiten eines größeren Gemeinweſens genießen zu können, ganz in der Stadt an; andere traten, ſehr zum Verdruß der Fürſten, als„Pfahlbürger“ mit ihrem Beſitze außerhalb der Stadt unter den Schutz einer mächtigen Stadt. Die Anziehung, welche die reichen Kaufläden, Badeſtuben und Vergnügungsorte einer Stadt auf den umwohnenden Adel ausübte, war überhaupt in friedlichen Zeiten nicht gering. Manchen trotzigen Edlen hat der Rat Nürnbergs und Ulms lediglich durch das Verbot, die Stadt zu betreten, ihrem Willen gefügig gemacht.
Es war ein tüchtiger, ehrbarer Geiſt, der noch in der Mitte des XV. Jahrhunderts in den Städten und deren Ratsſtuben lebte.“) Für die Städte war es eine Lebensfrage, daß der ſtrengen Ordnung, die bei ihnen herrſchte, im ganzem Reiche
Geltung verſchafft wurde. Nicht nur der ſtändige Wertwechſel der Münzen, das ganze feudal⸗hierarchiſche Weſen des Reiches mit feinen Kompetenzkonflikten, mit der Verworrenheit in Zoll, Geleit und Recht, war ihrer Entwicklung durchaus hinderlich.
Die Weitläufigkeit und die Unſicherheit der Rechtſprechung, die Schwierigkeit, das durchgeſetzte Urteil vollſtrecken zu laſſen, lähmte Handel und Wandel.
1) Hans Roſenplüt(Spruch von Nürnberg) übertreibt wohl in ſeiner gewohnten Art, wenn er erzählt, die Freudenmädchen hätten ſich bei dem Rate über unerlaubten Wettbewerb der Bürgerfrauen und ⸗töchter beſchwert. Auch Jäger,„Schwäbiſches Städteweſen im Mittel» alter“, S. 508, behauptet einen gleichen unlauteren Wettbewerb für Ulm. In Nürnberg hatten die Dirnen einen Verein gebildet, deſſen Schutzheilige Maria Magdalena war und der auf ſeine Satzungen wie irgendeine Zunft hielt. Hüllmann,„Städteweſen des Mittelalters“, Bd. IV, S. 271.