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70 Skizzen.
den folgenden beiden Jahrhunderten benachbarte Städte und Landſchaften an.)||
In dieſen oberallemanniſchen und burgundiſchen Bauerund Bürgerköpfen lebte ein ungeſtümer Freiheitsdrang, ein wilder Trotz,) den kein Vertrag band, dem die Waffe das Recht war.„Jus in viribus habebant.“
Dem Hauſe Habsburg entriſſen die Eidgenoſſen in immer neuem Kampfe alle Gebiete und Rechte in ihren Gegenden, bis ſie in planmäßigem Vordringen natürliche Grenzen erreicht hatten. a
Während die durch fürſtliche Gebiete getrennten Städtebünde auseinander fielen, ſchloß ſich die Eidgenoſſenſchaft von Tal zu Tal eng zuſammen; jeder„Ort“ wahrte ſich ſeine Selbſtregierung. Aber die, gemeinſame„Tagſatzung“ beſchloß„in Abſchieden“ über alle Fragen der äußeren Politik, erklärte Krieg und verhandelte über den Frieden.|
Der alte„Zürich⸗Krieg“ iſt im Grunde nur der Kampf für den nationalen Gedanken der Eidgenoſſenſchaft, der Kampf für Einheit und Bundestreue.“)
Wahrlich, nicht das„mindeſte Glied“ wurde durch Habsburgs falſche Politik vom Reiche abgelöſt; auf den unſterblichen Ruhm, den dieſes Haus im Oſten in der Abwehr gegen die Türken gewann, wirft die Abkehr der Eidgenoſſenſchaft vom Reiche einen dunklen Schatten.
Aber im XV. Jahrhundert wenigſtens iſt die Geſchichte der Eidgenoſſenſchaft noch deutſche Reichsgeſchichte; hier findet
. 1) Luzern, Zürich, Glarus, Zug, Bern, Freiburg und Soloturn; ihnen ſchloſſen ſich am Ende des XV. Jahrhunderts Baſel, Schaffhauſen und Appenzell an; ſie bildeten die 13„Orte“. |) Ochsli,„Quellenbuch zur Schweizergeſch.“, S. 375. Das übertriebene Soliloquium Wimphelingii.
) Dierauer,„Geſch. der Eidgenoſſenſchaft“, II, S. 36119. Kanter,„Hans von Rechberg von Hohenrechberg“, S. 2452.