er Cr Wr
Skizzen.
73
Die Glieder der alten reichsfreien Familien hatten zum Teil von mächtigen Fürſten ihre Güter zu Lehen genommen und hatten ſich mit der Dienſtmannſchaft der Fürſten vermiſcht.
Ebenſo wie die Fürſten, heirateten von nun an der niedere Adel einſchließlich des Städtepatriziates faſt nur unter ſich. Nur die Gelehrten, die Doktoren holten ſich ihrem neugewonnenen Range entſprechend auch Frauen aus dieſe Kreiſen.“) f
Die Edlen, die im Dienſte des Landesherrn ſtanden, lebten oder kamen wenigſtens häufig an ſeinen Hof. Gegen Schadloshaltung fochten ſie in ſeinen Kriegen; aber jeder Edle ſagte im eigenen Namen als„Helfer“ ſeines Landesherrn deſſen Feinden ab, wenn er nicht lieber ſich neutral verhalten wollte oder gar, wie es beſonders häufig in Bistümern geſchah, die Reihen der Gegner verſtärken half.
Nicht nur die freie Reichsſtadt— jeder Junker in ſeinem Dorfe, jeder Abt auf ſeinen Gottesgütern hatte es zu einer nicht unbeträchtlichen Selbſtherrlichkeit gebracht; ſie ſagten einander Fehde an und ſchloſſen Frieden; legten ſie einen Streit friedlich bei, ſo geſchah es oft, daß ſie dem Gerichte des Landesherrn ſelbſtbeſtimmte Richter vorzogen, deren Urteil der Unterliegende natürlich nur nachkam, wenn er gerade ſeinen vorher geſchworenen Eid halten wollte oder neue Fehde fürchtete.
Je ſchwächer oder nachgiebiger ein Fürſt war, um ſo geringer galt die fürſtliche Machtbefugnis und mancher Edle hat damals in eigener Sache ſeinem Landesherren abgeſagt. Die Rechte der Edlen waren geblieben, die ihnen entſprechenden, meiſt den Heeresdienſt betreffenden, Verpflichtungen fingen an, weſenlos zu werden. Die Lehen waren eine Ware geworden, die von Hand zu Hand ging. Natürlich weigerte ſich ein neuer Käufer, Pflichten zu erfüllen, die der erſte Verkäufer oder deſſen Ahnen einſt bei Empfang des Lehens übernommen hatten. Nur wenige Landesherren wagten, wie Mark
1) Riezler,„Geſch. Bayerns“, III, S. 748.