Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
76
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76 Skizzen.

Und die Städter, denen der Kampf in brutalſter Weiſe aufgedrängt war, deren Ratsherren und Bürger vom Auswurf der Menſchheit, den Knechten dieſer edlen Herren, gefangen und in den Block geworfen waren, wurden gar oft zum Erſatz des Schadens ihrer Peiniger angehalten. Das Recht der Notwehr wurde ihnen unter den nichtigſten Vorwän­den beſtritten. Solche Urteilsſprüche machten den Städter zum Freiwild.

Ganze Geſellſchaften, die mit Vorſtänden und nach feſt vereinbarten Bedingungen arbeiteten, bildeten ſich damals zum Zwecke der Ausplünderung von Kaufmannsgütern auf den Land- und Waſſerſtraßen des Reiches.)

Der Zuzug von allerlei Geſindel machte dieſe Raubgeſell­ſchaften zu einer Macht, mit der die großen Städtebünde ver­handeln, Waffenſtillſtand und Frieden ſchließen mußten.

Daß Hans von Rechbergs Bande ſie mitMacht über­ziehen könnte, fürchtete eine ſo mächtige Stadt wie Rottweil. Sie rief ihre Bündner zur ſchleunigen Hilfe, damit ſie nicht

zu verderblichem Schaden käme.

Es iſt ein armes Land, das 100 Räuber nicht ernähren kann, höhnten die edlen Herren wohl gar.)

Immerhin gehörten zu dieſen Raubgeſellen doch meiſt nur die Edlen, die bös verſchuldet waren und wenig mehr als ihr Leben zu verlieren hatten.

) Kanter, Hans v. Rechberg v. Hohenrechberg, S. 6. Weniger befähigt, doch ebenſo zügellos und wild, wie Hans von Rechberg, waren die Hornecke von Hornberg, Pilgrim von Heudorf, Nachbudonoſor Nan­kenreuter, der ſogar mit ſeinen Spießgeſellen Kaiſer Friedrich den Be­ſuch des Regensburger Reichstages unmöglich gemacht hat. Für eine ſpätere Zeit vgl. Schweizer, Götz v. Berlichingen, Mitt. d. Inſt. für öſt. Geſchf., 1903, auch die Einleitung Ullmann, Franz von Sickingen.

2) Nördlinger St. A. Städtebundakten, 1441, Nr. 187, 4.

3) Burckhardt, Das V. Merkiſch Buch, S. 234.