Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
96
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96 Skizzen.

War der Schuldner aber in wirklicher Notlage, ſo nahmen die Juden auch das Drei- und Vierfache dieſes Satzes.))

Die Praktiken, die fie zur Verſchleierung dieſes Wuchers anwandten, muten nicht mittelalterlich, ſondern recht modern an.Item ſie leihen einem Bürgerkind 3 Gulden und ſetzen 4 und 5 in den Brief und laſſen ſich verſchiedene Briefe um eine Schuld ausſtellen.)|

Bei der außerordentlichen Höhe des geſetzlich erlaubten Wuchers mußten dieſe unſauberen Machenſchaften ſehr bald den Ruin des Schuldners herbeiführen. So iſt die Wut der Bevölkerung gegen die gierigen Gläubiger wohl verſtändlich. Andererſeits darf nicht vergeſſen werden, daß jeder Jude ſelbſt bei dem ſchmutzigſten Handel zwei Geſchäftsteilhaber hatte, die zwar nicht mit ihm firmierten, ihre Gewinnanteile aber trotzdem eifrig genug einzogen.

Dieſe beiden Teilhaber waren der Kaiſer und der Landes­herr der Juden.)

Außer demgoldenen Opferpfennig,) der Hausſteuer, derJudenſteuer und der WucherſteuerZehende Pfen­ning, die die Juden im Reiche jährlich dem Kaiſer zu ent­richten hatten, gab es ein ehrwürdigesHerkommen, nach dem

) Selbſt ein Wochenzins von 65 Prozent ſoll in Sſterreich nichts Ungewöhnliches geweſen ſein. Vgl. Mone, 3. f. die Geſch. d. Ober­rheins, Bd. IX, S. 272.

) Gemeiner, Regensburger Chr., III, S. 229, Anm.

) Sogar, daß Fürſten den Juden Geld zum Wucher vorſtreckten und ſich an ihren Geſchäften beteiligten, kam vor. Voigt, Georg von Böhmen, der Huſſitenkönig, Hiſt. Z., Bd. V, S. 450, erzählt das von Kaiſer Friedrich. |) Jeder Jude über 13 Jahre, in manchen Gegenden nur jeder jüdiſche Ehemann, zahlte einen Gulden. Vgl. Kerler, Z. Geſch. der Beſteuerung der Juden durch Kaiſer Sigmund und König Albrecht II. Zeitſchr. f. d. Geſch. der Juden in Deutſchland, Bd. III, S. 1. K. Bamb, Kr. A. G. I, K. VI, L. VI, Fiz. I. Nr. 6. Am 10. Februar 1462 zahlen die Nürnberger Juden im Auftrage des Kaiſers dieſengoldenen Opferpfennig an Markgraf Albrecht.