Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
139
Einzelbild herunterladen

Die Jugendzeit des Markgrafen. 139

dem Würzburger Stifte ſang man Spottlieder wider ihn, die der Biſchof unter Androhung ſchwerer Strafen verbieten ließ.)

Auch die jungen Markgrafen konnten ihren Zorn nicht ganz zügeln. Kaum von Frankfurt zurückgekehrt, nahmen ſie alte Forderungen eines ihrer Edlen Jorg von Ehenheim gegen den Biſchof auf und drohten ihm, wenn Ehenheim nicht um ſulche ſeine Scheden unverzogenlich Außrichtung geſcheh, ſo könden und mochten ſie ihn nicht gelaſſen ſie müßten dem Iren gönnen und geſtatten und auch dazu beholfen ſein, daß ihm um ſulche feine Scheden Wandel und Karung geſchehe.)

Gab der Biſchof nicht nach, ſo bedeutete die Ausführung der Drohung die offene Fehde der jungen Markgrafen mit einem Fürſten, deſſen Waffengefährten ſie vor kaum vier Mo­naten geweſen waren.

Solche kleinen Reibereien änderten nichts an der Tat­ſache, daß jetzt der Herzog von Oſterreich, König von Ungarn, Böhmen und des Reiches war. Müßig ſind alle Kombinatio­nen, ob Deutſchland der lange Kampf um die nationale Ein­heit erſpart geblieben wäre, wenn ſtatt der Habsburger das Haus Hohenzollern mehrere Jahrhunderte lang den deutſchen Kaiſerthron innegehabt hätte,) oder ob in dieſem Falle heute in Wien der Sultan gebieten würde. Ein Brandenburg­Preußen gäbe es ſicherlich nicht.

Für Markgraf Albrecht konnte dieſe Wahl eine Lehre ſein, wie leicht Hoffnungen, zu deren Erfüllung die Hilfe

nach der tatſächlich im Sinne der Beeinfluſſung erfolgten Wahl doch niemand Glauben geſchenkt. Selbſt die von dem Konzepte abweichende Erklärung Rabans von Trier, der Biſchof hätte ihn ohne Erfolg auszu­horchen verſucht, ob er nicht den Brandenburger wählen wollte, kann man, dieſe Umſtände und den Charakter Rabans berückſichtigend, nicht allzu viel Bedeutung ſchenken. Die Markgrafen jedenfalls waren von der ihnen feindlichen Wirkſamkeit des Biſchofs überzeugt.

1) Frieſe a. a. O., S. 762.

2) Würzbg. Kr. A. Miſzell 1029, Nr. 19.

) Altmann, a. a. O., S. 5.