Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
156
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156 Die Jugendzeit des Markgrafen.

König wöchentlich einen Gulden Lohn für jeden Reiter be­zahlen: die erſte Rate ſollte ein Vierteljahr vorausbezahlt wer­den, um dem Markgrafen die Anwerbung zu erleichtern; im Falle der Krieg vor dem erſten April 1439 ſein Ende fände, ſollte der König nur zur Bezahlung des halben Soldes ver­pflichtet ſein. Auch über den durch den König zu leiſtenden Schadenerſatz für Verluſte Albrechts, über Auslöſung der Ge­fangenen und Kündigung des Vertrages wurden Beſtimmun­gen getroffen. Der König verpflichtete ſich ferner,allen Fürſten, Herren, Mannen und Stetten aller dieſer Lande zu gebieten, daß ſie dem Markgrafenals einen oberſten Haubt­mann zur Schuczung der Land und Beſchedigung der Feind gefolgig geraten und geholffen ſein ſollten nach allem irem Vermögen. Am gleichen Tage bekräftigte der König noch einmal die Abſetzung des alten Rates von Breslau und ermahnte die Bürger, nicht auf Einflüſterungen zu hören, ſondern nach ihren Eiden dem neuen Rat gehorſam zu ſein, den er eingeſetzt habe,durch Nucz willen der Statt und nicht anders.)

Am 4. März, am Tage ſeiner Abreiſe, verkündigte dann der König den Fürſten Schleſiens, daß erzu Schutz und Schir­mung dieſer ſeiner Lande den Markgrafen zu einem gemeinen Hauptmann geſetzet habe und befahl ihnen, dem Markgrafen auf ſeine Ermahnung mit ganzer Macht zu helfen, wie auch der Markgraf ihnen auf ihre Bitte mit Rat und Tat beiſtehen würde.)

Aus dem Hauptmann eines ſchleſiſchen Kreiſes und dem Führer der königlichen Truppen war der Statthalter des Fürſtentums Breslau, der Befehlshaber der geſamten Streit­macht Schleſiens geworden.)

*) Cod. dipl. siles., S. 188. ) Bayer, Jugendzeit, Beilage III.

1 Das geht zwar nicht aus dem Vertrage, aber doch aus ſeiner Amtstätigkeit hervor, er beſtätigte in der Folgezeit Kaufkontrakte, Ur­