Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
161
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Die Jugendzeit des Markgrafen. 161

und Albrecht mit, daß ſie als Helfer Arnolds und Eberhards von Roſenberg ihren Feind Peter von Stettenberg, der auch ihr Land beſchädigt hätte, bekriegen wollten. Jeder Schaden, den das Stift bei dieſem Zuge erleiden würde,klagten ſie ab, um zum Erſatz des Schadens nicht verpflichtet zu ſein.

Nur die rohe Gewalt, die ſichere Übermacht über das durch Biſchof Johann ſo zerrüttete Stift rechtfertigt dieſeAb klage gegen den Verbündeten.

Hatte ſich der Lehensmann eines Fürſten gegen Unter­tanen eines benachbarten Fürſten oder gegen dieſen ſelbſt ver­gangen, ſo war er vor ſeinem Lehensherrn zu verklagen; unmöglich durfte ein Fürſt in das Land des Nachbarn ein­fallen, weil einer ſeiner Untertanen mit denen des Nachbarn im Streite lag.

Drei Tage nach derAbklage beantworteten die Mark­grafen das Rechtgebot des Biſchofs, das ſchon über drei Wochen in ihrem Beſitze war. Sie wichen ſeiner Annahme geſchickt aus. Sie hätten gar viele Räte, ſo ſchrieben ſie, von denen einige auch des Biſchofs Räte wären; zudem wären ihnen bisher des Biſchofs Forderungen noch unbekannt. Wenn der Biſchof einen ihrer Räte nennen und die Forderungen des Stiftes gegen ſie mitteilen würde, wollten ſie ihmgleich und redlich Antwort geben. Würzburgiſche Ritter hätten ſie von dem Stifte aus beſchädigt und dann erſt als Helfer Peters von Stettenberg abgeſagt. Sie wollten ſich ſelbſt Recht verſchaffen, um künftig von ſolchen Übergriffen verſchont zu bleiben; nach ihrem Bündniſſe wäre der Biſchof verpflichtet, ihnen zu helfen. Weigere er ſich, dieſer Verpflichtung nachzukommen oder ihnen den Durchzug durch ſein Stift zu geſtatten, ſo wollten ſie einen der biſchöflichen Räte nennen, der über die Berechtigung ſeiner Weigerung mit gleichem Zuſatze entſcheiden ſollte. Die Recht­gebote des Biſchofs auf benachbarte Fürſten ſchlügen ſie nur deshalb ab, weil ſich bereits der Herzog von Sachſen zur Frie­densvermittelung erboten hätte.

Markgraf Albrecht Achilles I 1