Die Jugendzeit des Markgrafen. 165
er genannt, weil er gar ſtolz und übermütig war gegen die anderen Fürſten, ſo erzählt ein gleichzeitiger Chroniſt.“
An der Wende des 14. Jahrhunderts hatte Ludwig an der Seite ſeines Vaters Stephan gegen deſſen Bruder Johann gekämpft. In Paris, am Hofe ſeiner Schweſter Eliſabeth, der Gemahlin des blödſinnigen Karl VI., wurde er in die Vormundſchaftswirren, in den Streit um die Perſon des jungen Dauphin hineingeriſſen.
Nach wechſelvollem Schickſale“) mit reichen Schätzen aus Frankreich zurückgekehrt, begann er mit ſeinem Vetter Heinrich dem Herrn des Landshuter Teiles Händel, in die bald auch die mit Herzog Heinrich verbündeten Nachbarfürſten, vor allem Kurfürſt Friedrich, hereingezogen wurden.“
1) v. Freyberg, Sammlung hiſtor. Schriften, I., S. 130. Hefner, Geſch. der Regierung Albrechts IV. Oberbayr. Arch. f. vaterl. Geſch., XIII., 3, S. 232.
2) Vgl. Kanter, Das Ende der bayeriſch⸗ingolſtädtiſchen Linie, Forſch. zur Geſch. Bayerns, 1904, Heft 3 und 4, S. 280— 282.
3) Gegen Kurfürſt Friedrich hatte Herzog Ludwig eine durchaus berechtigte Gegenforderung erhoben. Herzog Ludwig hatte König Sigmund 23 000 Gulden geborgt, die Sigmund auf Mahnung zu zahlen verpflichtet war. Es war verabredet worden, daß, wenn der König ſeiner Verpflichtung nicht nachkommen ſollte, ſeine Gemahlin Barbara die Summe bezahlen ſollte. Um ſich aber durch allzu dringende Mahnung keinen„ungnedigen Herrn und Frau zu machen“(Riedel, Cod. dipl. III, 1, S. 95) hatte Ludwig zur„beſſeren Sicherheit“ Bürgen verlangt. Die Bürgſchaft hatten Kurfürſt Friedrich und zwei Edelleute übernommen. Als Sigmund und Barbara nicht bezahlten, mahnte der Herzog den Burggrafen, der zwei Tage, bevor er die Bürgſchaft übernommen hatte, (Riedel, S. 77 ff.) gegen ihn ein Bündnis geſchloſſen hatte, und der zweifellos der zahlungsfähigſte der verpflichteten Bürgen war. Dieſe Mahnung war durchaus berechtigt und dem Herzog konnte es natürlich nichts nützen, wenn Sigmund ihn immer und immer wieder bat, den Bürgen nicht in Anſpruch zu nehmen. Einen Monat nach der erſten Mahnung war Friedrich verpflichtet, zu bezahlen; es iſt Ausflucht, wenn der Kurfürſt eine Erklärung des Kaiſers und der Kaiſerin vom Herzog verlangte, daß ſie die Schuld nicht bezahlen wollten. Seine Vertröſtungen