166 Die Iugendzeit des Markgrafen.
In zwei Kriegen verlor Herzog Ludwig weſentliche Gebietsteile, die in den Händen der Eroberer blieben. Sein Zorn über das Mißlingen ſeiner äußeren Politik ſcheint Ludwig in den folgenden Jahren an ſeinen Untertanen ausgelaſſen zu haben. Ihre Beſchwerden verbanden ſich mit denen ſeiner politiſchen Gegner vor dem Konſtanzer Konzile.
Am 5. September 1433 ſprach die Verſammlung den verſchärften Kirchenbann über ihn aus, und am 28. April 1434 erklärte ihn Kaiſer Sigmund in die Acht.
In allen Fehden und Familenzwiſtigkeiten hatte Ludwigs einziger ehelicher Sohn, Ludwig der J., treu auf des Vaters Seite geſtanden.
Ludwig der J. war aus der erſten Ehe ſeines Vaters mit Anna, Tochter Johann I. von Bourbon entſproſſen; ein Höker, der das Wachstum des Oberkörpers gehindert hatte, ohne das der Beine zu beeinträchtigen, gab dem Jüngling in
ſpäteren Jahren ein faſt komiſches Ausſehen. Als„unge
und nicht eingehaltenen Verſprechen(Riedel, III, 1, S. 98 und 113) werfen kein gutes Licht auf ſeine Vertrauenswürdigkeit. Seine Rechtsgebote auf Sigmund, der doch der Schuldner war, oder auf die ihm befreundeten Kurfürſten nehmen dem klaren Wortlaut der Bürgſchaft ihre Beweiskraft nicht. Für die ſophiſtiſche Art des Kurfürſten iſt nichts bezeichnender, als ſeine Behauptungen über den zwiſchen ihm und dem Herzoge durch Vermittlung einiger Fürſten geſchloſſenen Vergleich. Zuerſt behauptet Friedrich, der Herzog habe den Vergleich, den er bereits zugeſagt habe, nicht ſiegeln wollen, andererſeits wirft er dem Herzoge vor, ihn drei Monate lang— der Dauer des Vertrages— nicht gemahnt zu haben. Als demgegenüber ſich der Herzog darauf beruft, daß ja der Pfalzgraf die von ihnen beiden geſiegelten Verträge in Verwahrung habe, antwortete ihm der Kurfürſt(Riedel, a. a. O., S. 164):„Du ſchreibſt von einem Anlaß, den der Pfalzgraf u. A. zwiſchen uns gemacht ſollen haben. Wie darfſt Du ſo wiſſentlich lügen, wenn Du wohl weißt, daß wir keinen Anlaß von Dir, noch Du keinen von uns haſt.“ Doch wollte er ſich von den Vermittlern oder dem Pfalzgrafen allein die Sache gern beſagen laſſen.