178 Die Jugendzeit des Markgrafen.
Männer geſandt hatten, war nicht einer mit ihm zu vergleichen.
Auf die Rede des Fürſten, der für die Chriſtenlehre gegen die Ungläubigen im Kampfe geſtanden hatte, horchten die Väter des Konzils; bald mußten ſie anerkennen, daß er wie einer der Ihren die ſchwierigſten kirchenrechtlichen Fragen zu behandeln wußten) und daß kein anderer Fürſt ernſter der Kirche und des Reiches Beſſerung wünſchte, keiner geeigneter war, ſie zu fördern, als Friedrich.?) Blieb er einer Kirchenverſammlung fern, ſo geſchah es wohl, weil er ſeine Meinung im Staatsrate des Königs durchſetzen oder einen Freund gegen Klage auf Ehre und Leben verteidigen wollte.
Kein gelehrter Juriſt konnte eine Streitfrage klarer auseinanderſetzen, ſchlagfertiger antworten, ſchneller Einwände erſinnen, als er.“)
Das Erſtaunen aller aber war es, daß dieſer Mann mit den Neigungen eines Gelehrten, mit der Zunge eines Advokaten, auch ein tüchtiger Feldherr war; daß er mit ſtarker Hand die Rebellen des Kaiſers ſo ſchnell zur Ordnung zu bringen wußte, wie die trotzigen Edlen der Mark zur Huldigung.
Das unerſchütterliche Vertrauen ſeiner Zeitgenoſſen kam
1) Wie ſehr man noch lange nach dem Konzile des Kurfürſten kluge und kühne Kirchenpolitik fürchtete, vgl. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Huſſiten, III, S. 85.
2) So bitten die Kardinäle König Sigmund, nicht den Pfalsgrafen Ludwig, ſondern den von ihnen allen hochgeſchätzten Burggrafen als Beſchützer des Konzils in ſeiner Abweſenheit zu ernennen, Hardt, Magnum oecumenicum Constansiense concilium, IV, S. 264 ff.
3) Herzog Ludwig von Bayern nahm nach abgelegtem Side ohne Erlaubnis des Königs die Schwurhand herunter. Sofort verlangte der Kurfürſt als Verteidiger Herzog Heinrichs, daß wegen Mißachtung des Gerichtes Ludwigs Klage abzuweiſen ſei.(Eberhard Windeckes Denkwürdigkeiten ed. Altmann, S. 126.) Natürlich ſind ſolche Advokatenkniffe kein Beweis, daß Friedrich„ein treuer Wächter des Geſetzes und Rechtes war“, noch hat man das Recht, den fürſtlichen Richtern, die dieſem Antrage nicht ſtattgaben, Furcht vor dem mächtigen Herzoge von Bayern vorzuwerfen, wie Franklin, a. a. O., S. 126127, es tut.