Der neue Herr. 287
bezahlte) ſo hat Albrecht ſpäter doch manchen Vorteil aus dieſer Waffengefährtſchaft gezogen.
Sein Waffenglück und der Einfluß, den er als„Rat des Königs“ damals beſaß, mehrte ſein Anſehen außerordentlich.
Trotz ſeiner Jugend wurde er im Streite zwiſchen dem Erzbiſchofe von Mainz und dem Pfalzgrafen Ludwig zum Schiedsrichter gewählt.“) Gern gewährte ihm auch der im Reiche hochangeſehene Markgraf von Baden“) die Hand feiner Tochter Margarethe.“
Am 14. November 1446 wurde die Hochzeit gefeiert.“)
Die 25 000 Gulden, die die junge Frau als Mitgift in die Ehe brachte, war die erſte größere Summe, die
1) Ey b, Denkw., S. 124, behauptet, daß Albrecht für feine Auslagen garnichts erhalten hätte. Dagegen findet ſich im Innsbrucker Statthalterei⸗Arch., Urkd. 4919, eine Quittung Albrechts vom 20. Nov. 1444 über 1200 Gulden, die ihm Herzog Albrecht im Auftrage König Friedrichs für Sold⸗ und Dienſtgeld bezahlt hat.
2) Bamberger Kr. A., Gew. 1, K. 28; L. 3; Z. 8.
3) Von Weech, Bad. Geſch. S. 79.
) Riedel, Cod. dipl., III. 1, S. 270271. Vgl. Monumenta Monasteria Heilsbrunnensis i. d. Münchn. Hofbibl., Biſchof Albrecht v. Eichſtätt und Graf Ulr. v. Württbg. vermitteln am 4. Mai 1444 den Ehekontrakt. Außer ihrer Mitgift von 25 000 Gulden verſchreibt Albrecht ſeiner jungen Frau nur 13 500 Gulden Widerlegung, nicht wie üblich die gleiche Summe, wie die Mitgift. Er verſpricht ihr zwar eine ſtandesgemäße Morgengabe ler gab ihr 10 000 Gulden, Bamberger Kr. A., S. 1, K. 25; L 1; 3. 81). Aber nur auf je 15 Gulden des ihr verſchriebenen Geldes 1 Gulden Zins, wogegen ſonſt meiſt für je 10 Gulden 1 Gulden gegeben wurde. Wenige Tage vor der Verlobung Albrechts ſchreibt Hans Sterner der Alte aus Lorch am 26. April 1444 als Nachſchrift einer Warnung vor Wegelagerern:„Ich laſſe Euch wiſſen, daß Markgraf Albrecht von Brandenburg hart wund worden iſt.“ 9 Edle ſeien tot. Es handelt ſich jedenfalls um einen Überfall. Frankfurter St.⸗Arch., Reichs ſachen 4116.
) Witte, Reg. III, No. 66876691, 6641. Margarethe und Albrecht verzichteten für ſich und ihre Erben auf alle Rechte auf Baden, außer für den Fall, daß der leiningenſche Stamm“ dort ausſterben würde. Archid des Germ. Muſeums, 7 R. No. 27. Vgl. Witte, Reg. III. No. 6321.