Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
238
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238 Der neue Herr.

Albrecht bar in Beſitz bekam. Die Stärkung ſeines Kredites, die durch die Verfügung über dieſe Mitgift bewirkt wurde, wußte Albrecht außerordentlich geſchickt auszunützen. Er beauftragte den Finanzmann feines Hofes Martin von Eyb,ein kleines Männlein von hoher Vernunft, mit ſeinen Gläubigern zu unterhandeln.-|

Die Burggrafen von Nürnberg hatten, ſeitdem fie Markgrafen von Brandenburg geworden waren, ihren früheren ausgezeichneten Kredit verloren. Sie konnten ſich nur Geld beſchaffen, wenn ſie ihren Gläubigern Güter verpfändeten, deren jährliche Einnahme ein Zehntel, oft ſelbſt ſogar ein Sechſtel der geliehenen Summen betrugen.

Mit einem Gläubiger nach dem andern verhandelte nun Martin von Eyb. Er verlangte, daß ſie ſich mit der Verpfän­dung von jährlichen Einnahmen begnügten, die den fünfzehnten Teil der geliehenen Summen ausmachten. Statt 1015 Pro­zent jährliche Verzinſung bot er alſo jetzt 6 ¼ Prozent. Kein einziger Gläubiger weigerte ſich, in die Konverſion der Schuld zu willigen, da jeder fürchtete, mit dem Gelde der Markgräfin ausbezahlt zu werden, und keiner das verpfändete Gut heraus­geben wollte.

Für über 80 000 Gulden wurden auf dieſer Grundlage neue Verſchreibungen ausgeſtellt, für 30 000 Gulden bisher verpfändetes Land wurde frei, ohne daß auch nur ein Heller dafür bezahlt wurde.

Für die Mitgift ſelbſt erwarb Albrecht von einem Edlen einige Dörfer am Main,) deren Wert ſchnell ſtieg, und die bald auf 70 000 Gulden geſchätzt wurden.

) Höfler, Denkwürdigkeiten, S. 125.

) Es handelt ſich hier wohl zweifellos um den Kauf der großen Bernauerſchen Herrſchaft, für die Albrecht 1448 24 000 Gulden bezahlte. Val. Kopp, Prob. d. deutſchen Lehensrechtes, I., S. 2425. Eyb gibt 3 Zahl als Kaufpreis der von ihm nicht näher bezeichneten

üter.

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