Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
242
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Der neue Herr.

Einſchränkung auch die moraliſchen Verpflichtungen der El­tern gegen ihre Kinder regelt, wird Ludwig d. J. ſtrenge Rich­ter finden. Ein gerechtes Urteil aber wird Licht und Schatten gleichmäßig verteilen und ſo auch den treueſten Helfer des frechen, boshaften Krüppels) von ſchwerem Vorwurfe ent­laſten. Eine Mohrenwäſche iſt in dieſem Falle wahrlich nicht nötig.

Ludwig d. J. hatte ſich gegen ſchnöden Undank, Rechts­bruch und Landesverweiſung zu wehren, ſein Erbe war ge­fährdet, das Land wurde zugunſten einer ſchamloſen Koterie ausgeſogen.

Ludwig d. J. war als Sohn und Mann in einen Konflikt der Gefühle, als künftiger Landesfürſt in einen anderen der Pflichten gedrängt worden; die gewählte Löſung hat ihm den Vorwurf der Pietätloſigkeit eingetragen. Eine andere, die ihn vielleicht einen Teil des Erbes gekoſtet hätte, würde ihm den Vorwurf der Schwäche nicht erſpart haben.;

Er hat ſich in den ſchwierigen ſechs Jahren feiner Re­gierung als ein umſichtiger und energiſcher Mann und als ein zielbewußter Diplomat gezeigt. Niemals hat er um Hilfe ge­bettelt, ſondern wie er ſelbſt treu feine Verſprechungen hielt, verlangte er gleiches von ſeinen Freunden.

In ſeiner Not hat er ſich gegen allzu freche Ausbeutung wacker gewehrt; die Entſchädigungen, die er ſeinen Freunden gewähren mußte, ſtanden in keinem Verhältnis zu den von Ludwig d. A. für feinen Baſtard beabſichtigten Abtrennungen, nicht einmal zu dem, was ſein Vater in früheren leichtſinnigen Kriegen verloren hatte. Seine Regierung rechtfertigt das Ur­teil des Chroniſten:Er war weiſe und hatte große Ver­nunft.?)

1) Droyſen, Geſch. d. preuß. Politik, II, 1, S. 8. Lang, Kudwig d. Bärtige u. A.

5 2) v. Freyberg, Sammlung hiſt. Schriften, I., S. 141. Ulrich

Fütrer, Ungedruckte Chronik v. Bayern. Oberbayr. Archiv V. S. 58.

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