Der neue Herr.
Einſchränkung auch die moraliſchen Verpflichtungen der Eltern gegen ihre Kinder regelt, wird Ludwig d. J. ſtrenge Richter finden. Ein gerechtes Urteil aber wird Licht und Schatten gleichmäßig verteilen und ſo auch den treueſten Helfer des „frechen, boshaften Krüppels“) von ſchwerem Vorwurfe entlaſten. Eine Mohrenwäſche iſt in dieſem Falle wahrlich nicht nötig.
Ludwig d. J. hatte ſich gegen ſchnöden Undank, Rechtsbruch und Landesverweiſung zu wehren, ſein Erbe war gefährdet, das Land wurde zugunſten einer ſchamloſen Koterie ausgeſogen.
Ludwig d. J. war als Sohn und Mann in einen Konflikt der Gefühle, als künftiger Landesfürſt in einen anderen der Pflichten gedrängt worden; die gewählte Löſung hat ihm den Vorwurf der Pietätloſigkeit eingetragen. Eine andere, die ihn vielleicht einen Teil des Erbes gekoſtet hätte, würde ihm den Vorwurf der Schwäche nicht erſpart haben.;
Er hat ſich in den ſchwierigen ſechs Jahren feiner Regierung als ein umſichtiger und energiſcher Mann und als ein zielbewußter Diplomat gezeigt. Niemals hat er um Hilfe gebettelt, ſondern wie er ſelbſt treu feine Verſprechungen hielt, verlangte er gleiches von ſeinen Freunden.
In ſeiner Not hat er ſich gegen allzu freche Ausbeutung wacker gewehrt; die Entſchädigungen, die er ſeinen Freunden gewähren mußte, ſtanden in keinem Verhältnis zu den von Ludwig d. A. für feinen Baſtard beabſichtigten Abtrennungen, nicht einmal zu dem, was ſein Vater in früheren leichtſinnigen Kriegen verloren hatte. Seine Regierung rechtfertigt das Urteil des Chroniſten:„Er war weiſe und hatte große Vernunft.“?)
1) Droyſen, Geſch. d. preuß. Politik, II, 1, S. 8. Lang, Kudwig d. Bärtige u. A.
5 2) v. Freyberg, Sammlung hiſt. Schriften, I., S. 141. Ulrich
Fütrer, Ungedruckte Chronik v. Bayern. Oberbayr. Archiv V. S. 58.
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