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Der neue Herr. 245
Verſchreibungen geſorgt. Auf dem Totenbette ließ er ſich von ſeinem„Gehaymern“ ſchwören, das Schloß Neuburg und ſeinen Vater ſofort nach ſeinem Tode der Landſchaft zu übergeben. Den Neuburgern befahl er durch eigenes Schreiben, nur beſtimmte, von ihm ſelbſt bezeichnete Perfonen einzulaſſen.“) Die Räte führten nur ungern den Befehl ihres ſterbenden Herren aus; ſie wußten wohl, daß gerade ſie am meiſten die Rache des Greiſes zu fürchten hatten. Der Rat Neuburgs kannte ihre Geſinnung wohl und ließ ſie, bevor er ſie einließ, ſchwören, nichts gegen Ludwig d. A. oder die Stadt unternehmen zu wollen.
Auch Margarete ſah in dem letzten Wunſche ihres Gemahls nur die nachgiebige Schwäche eines Sterbenden; ſeine Verſchreibungen ſchienen und waren einem Vater, wie Ludwig d. A. gegenüber wertlos. Trotzdem ihr Bruder Albrecht fern im Schweizerlande kämpfte, war ſie zum ſofortigen energiſchen Handeln entſchloſſen. Sie veranlaßte den markgräflichen Pfleger von Graisbach, Aberdar von Seckendorf, ſich in ihrem und ihrer Töchter Namen Neuburgs und des Gefangenen zu bemächtigen. Seckendorf verſchaffte ſich und ſeinen Reiſigen noch in der gleichen Nacht durch den Vorwand, einen Brief ſeines Herrn übergeben zu wollen, Einlaß.“ Auf Veranlaſſung der Räte Ludwig d. J. wurde ihm geöffnet.
Auch Friedberg, Rain, Aichach und Graisbach öffneten, wie ſie es einſt Ludwig d. J. für den Fall ſeines Todes verſprochen hatten,?) Margarete ihre Tore.
Die Verſchreibungen ihres Gemahls hatte ihr König Friedrich ſchon 1442 beſtätigt“) und bereits damals die Reichsſtädte aufgefordert, ſie gegen jeden zu ſchützen, der dieſe Ver
1) Dresdener Staatsarchiv, Cop. 1, Fol. 311—312. Aus der Klagerede Konrad Wolffs vor dem Frankfurter Reichstag.
2) Deutſche Chroniken II, S. 374. Dresdener Staatsarchiv, Cop. 1, Fol. 311—312, Städte⸗Chroniken IV, S. 125. ) K. B. Reichsarchiv, Fürſtenſachen, IX., S. 241—242. ‘) CHmel, Reg. Friedr. I., Nr. 516.