256 Der neue Herr.
Die großen Worte der Landſchaftsboten in Abensberg täuſchten keinen; die geforderte Garantie für die Verſchreibungen lehnten ſie ab; ſich eine Steuer zur Befreiung ihres Herren aufzuerlegen, weigerten ſie ſich aus zu großer Armut. Ihr Anerbieten, den Schatz Herzog Ludwigs herauszugeben, falls Herzog Heinrich und Herzog Albrecht es mit ihnen verantworten und allein bei der Übergabe an Ludwig jeden Fehlbetrag decken wollten, war wertlos, da Herzog Heinrich ein Zuſammenwirken mit Herzog Albrecht ſo oft abgelehnt, wie dieſer es ihm angeboten hatte. Den Vorſchlag Herzog Heinrichs, der die notwendigen Summen vorſtrecken wollte, wenn die Landſchaft ſich verpflichtete, ihn als ihren rechten Erbherrn anzuerkennen, lehnte ſie ab.
Nicht ganz unberechtigt iſt der Vorwurf, den Herzog Heinrich ihnen machte: Sie hätten ihren Herrn„um Geld ohne Hilfe und Troſt gelaſſen, damit ihre Untat, ſo ſie an ihrem rechten Herrn begangen, ungeſtraft bleibe“.“)
Ohne ein Ergebnis erreicht zu haben, ritten die Kommiſſäre zur Erledigung weiterer Aufträge nach dem Elſaß. Bei ihrer Rückkehr ſagten ſie der Landſchaft zum 13. Januar 1446 einen weiteren Tag an. Ludwig hatte eine neue, weitgehende Vollmacht ausgeſtellt. Bei ſeinen fürſtlichen Ehren gelobte er an Eidesſtatt unwiderruflich zu halten,„was der König und wen er zu ſich nehme“, beſtimme,„es betreffe ſeine Perſon, Gut oder Geld.“)
Als die Boten ſeiner Landſchaft ihn aber fragten, ob dieſe Vollmacht Gültigkeit haben ſollte, verbot er ihnen in Gegenwart der königlichen Räte, die Forderungen des Mark
1) Krenner, III. S. 141150.
) Das„und“ dieſes Satzes, das in allen Vollmachten Ludwigs wiederkehrt, iſt äußerſt wichtig. Es läßt darauf ſchließen, daß er Verſchreibungen, die der König nicht ſelbſt für ihn unterſchrieben haben e anerkennen wollte.
renner, III, S. 161—163. Vgl. von. der Bayr. Landſtände, I, S. 502508. u n
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