Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
278
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278 Kirche und Reich.

tung zwiſchen der katholiſchen Welt und den Huſſiten notdürftig zu überbrücken, die Kluft auszufüllen, war es unfähig.) Das Recht auf den Kelch blieb den Huſſiten, die mit dieſem Zuge­ſtändnis übernommenen Verpflichtungen vergaßen ſie bald; es ſchien dem böhmiſchen Volke erreicht, was es im Beginne des Krieges gefordert hatte:Schutz des Wortes Gottes, ſowie des Landes und des Volkes Böhmen, Abwehr der ihm zu un­recht aufgebürdeten Schande der Ketzerei.

Auch die Friedensvermittlung zwiſchen England und Frankreich und einige wenige ernſtlich die Beſſerung der Kirche und der niederen Geiſtlichkeit bedenkenden Dekrete gehören zu den Ruhmestiteln des Konziles.

In der Hauptſache aber regierte nur wilder Haß gegen das Oberhaupt der Chriſtenheit dieſe Verſammlung. Die Auf­friſchung der Diözeſan⸗ und Provinzialſynoden war eine ſchwächliche Abſchiebung der Hauptlaſt, nämlich der Reform der Glieder der Kirche auf abhängige und unkontrollierbare Verſammlungen. Dieſe Synoden hatten naturgemäß ihren Biſchöfen und Erzbiſchöfen gegenüber nicht die gleiche Gewalt, wie das ökumeniſche Konzil, in dem derheilige Geiſt re­gierte, dem Papſt gegenüber. Das den Synoden vom Konzil eingeräumte Recht, ihre Oberen auch zu ſtrafen, blieb illuſoriſch und iſt in der Folge nirgends ausgeübt worden.

Um ſo rückſichtsloſer ging das Konzil gegen den apoſto­liſchen Stuhl vor.Man müſſe ihn, rief einer der franzöſiſchen Biſchöfe,aus den Händen der Italiener reißen oder ihn 19 rupfen, daß nichts daran liegt, wo er bleibt.

1) Das Baſeler Konzil machte in ihnen ein Zugeſtändnis, bei welchem es d. Einheitsaxiom und zugl. d. Dogma v. d. Unfehlbarkeit der Kirche preisgab. Sein Motiv lag nicht in der Sache ſelbſt, ſondern in ſeinem Kampfe gegen Papſt Eugen, ſagt Voigt, Georg von Böhmen, der Huſſitenkönig, Hiſt. Zeitſchr., V, S. 412. Voigt nennt damit die Hauptgründe, die die Päpſte ſpäter zu ihrer Weigerung, die Compactaten anzuerkennen, veranlaßt haben. Vgl. auch Hefele, Konziliengeſch. VII, S. 572574.